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Hauptmieter / Untermieter

 
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NemoBln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:31    Titel: Hauptmieter / Untermieter Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgender Fall:
Es gibt laut Mietvertrag 2 Hauptmieter.
1 Hauptmieter schliesst mit einem Untermieter einen Untermietvertrag ab.
Ist dieser gültig oder müssen beide Hauptmieter den Untermietvertrag unterschreiben?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruss aus Berlin
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Möglich ist beides. Es wird auf die konkreten Umstände im Einzelfall ankommen. Ich tendiere zum ist gültig. Allerdings könnte es dann einige Probleme geben. So das am Ende der 1. Hauptmieter der Dumme ist.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, weil der Vertrag auch dann gültig wäre, wenn er mit der netten Dame von gegenüber geschlossen würde. Die Frage ist also nicht, ob der Vertrag Gültigkeit hat, sondern, ob die nette Dame ihren Teil des Vertrages auch erfüllen kann. Weinen
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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NemoBln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um die Kündigungsfristen.
Der 1. Hauptmieter hat einen Untermietvertrag unterschrieben in dem der "Untermieter 1 Monat Kündigungsfrist hat und der Vermieter 3 Monate Kündigungsfrist". Das passt dem 2. Hauptmieter nicht. Er möchte das der Hauptmieter auch 1 Monat Kündigungsfrist hat. Was kann man nun machen?

Danke für die Hilfe!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Zustimmung des Untermieters geht gar nichts mehr. Der Vertrag kann nicht einseitig vom VM geändert werden. Zudem müsste geprüft werden ob es überhaupt möglich ist eine kürzere Frist für den VM zu vereinbaren.
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:18    Titel: Re: Hauptmieter / Untermieter Antworten mit Zitat

NemoBln hat folgendes geschrieben::
Hallo Forum,
folgender Fall:
Es gibt laut Mietvertrag 2 Hauptmieter.
1 Hauptmieter schliesst mit einem Untermieter einen Untermietvertrag ab.
Ist dieser gültig oder müssen beide Hauptmieter den Untermietvertrag unterschreiben?
Vielen Dank für die Antworten! Gruss aus Berlin

Es handelt sich bei den beiden Hauptmietern um eine GbR.
Daher glaube ich an die Unterschriften beider Gesellschafter

Zitat:
Es geht um die Kündigungsfristen.
Der 1. Hauptmieter hat einen Untermietvertrag unterschrieben in dem der "Untermieter 1 Monat Kündigungsfrist hat und der Vermieter 3 Monate Kündigungsfrist". Das passt dem 2. Hauptmieter nicht. Er möchte das der Hauptmieter auch 1 Monat Kündigungsfrist hat. Was kann man nun machen?

Stimme Strider zu.
Hinzu kommt allerdings die Überlegung, dass für den Untermietvertrag die gleichen Bedingungen gelten wie im Hauptmietvertrag vereinbart.
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NemoBln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das heisst,

der Mieter darf eine kürzere Kündigungsfrist haben - nur der VM muss sich an die gesetzliche Regelung halten?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich, das ist ja nicht zum Nachteil des Mieters. Er kann mit so ner kurzen Frist kündigen, muss es aber nicht. Wäre das für den VM vereinbart, wäre diese Regelung, sofern se kürzer ist als die gesetzliche Frist, unwirksam, da dies zum Nachteil des Mieters ist.
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

das ist zwar richtig, aber nur bei wohnraum.
ich konnte dem sachverhalt aber bisher nicht entnehmen, dass es sich um wohnraum handelt?
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Indeed, ich gehe aber davon aus das es sich um Wohnraum handelt, wie in 95% der Fälle hier Winken.
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DMC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:16    Titel: Re: Hauptmieter / Untermieter Antworten mit Zitat

Motz hat folgendes geschrieben::
Hinzu kommt allerdings die Überlegung, dass für den Untermietvertrag die gleichen Bedingungen gelten wie im Hauptmietvertrag vereinbart.

Nicht automatisch. Der U-Mietvertrag hat mit dem Hauptmietvertrag zunächst nichts zu tun. Daher sollte im U-Mietvertrag eine Klausel zu finden sein, die das Untermietverhältnis beendet, sobald das Hauptmietverhältnis endet und zwar egal aus welchem Grund.

Gruß
DMC
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Da wäre die Frage zu stellen, ob so was rechtens ist. Immerhin gibt es kein Sonderrecht für Untermietverhältnisse und dort gelten die Gleichen Regeln, wie für alle anderen Mietverhältnisse, also auch der § 572 BGB.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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