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1 Hauptmieter zieht aus / Streichung vom Mietvertrag

 
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NemoBln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:08    Titel: 1 Hauptmieter zieht aus / Streichung vom Mietvertrag Antworten mit Zitat

Wie verhält es sich wenn 1 Hauptmieter nicht mehr im Mietvertrag steht. Muss der Untermietvertrag mit dem anderen Hauptmieter (der den bestehenden Untermietvertrag nicht mit ausgehandelt hat) neuverhandelt werden?

Danke für die Hilfe!
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Carli
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er nicht mehr im Mietvertrag steht, ist er auch kein Mieter mehr.
Ist er nur ausgezogen und der MV wurde nicht geändert, ist er weiter Hauptmieter, unabhängig vom Wohnsitz Winken
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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DMC
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Der Untermieter (UM) hat einen Vertrag mit einem oder beiden Hauptmietern (HM). Dieser ist unabhängig vom Hauptmietvertrag gültig.

Es gibt also genau 2 Vertragsbeziehungen:
HM1, HM2 <-> Vermieter (VM)
UM <-> HM1, HM2

eine Vertragsbeziehung zwischen VM und UM gibt es nicht, ergo spielt es zunächst keine Rolle, ob Irgendjemand aus dem Hauptmietverhältnis entlassen wird.

Anzumerken wäre noch, dass die Entlassung des HM1 aus dem Mietvertrag die Zustimmung des HM2 sowie des VM bedarf, ansonsten

Carli hat folgendes geschrieben::
ist er weiter Hauptmieter, unabhängig vom Wohnsitz


Gruß
DMC
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

DMC hat folgendes geschrieben::
Der Untermieter (UM) hat einen Vertrag mit einem Hauptmieter (HM). Dieser ist unabhängig vom Hauptmietvertrag gültig.

Es gibt also genau 2 Vertragsbeziehungen:
HM <-> Vermieter (VM)
UM <-> HM

eine Vertragsbeziehung zwischen VM und UM gibt es nicht, ergo spielt es zunächst keine Rolle, ob Irgendjemand aus dem Hauptmietverhältnis entlassen wird.


Was aber dazu führt, dass VM den UM nie aus der Wohnung W rausgekommt wenn der Hauptmieter HM mal gekündigt hat und ausgezogen ist. Denn der VM kann dem UM nichts kündigen was nicht besteht.... Von wem bekommt VM sein Geld für W wenn HM kündigt und der Vertrag zwischen ex-HM und UM unabhängig weiter besteht?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich bekommt der eigentliche VM den Untermieter raus. Sobald dem Hauptmieter gekündigt wird oder selber kündigt muss auch der Untermieter das Feld räumen. Der VM hat einen Anspruch darauf gegenüber dem Untermieter. Dies ist so im Gesetz verankert. Unabhängig davon bleibt natürlich der Vertrag zwischen Untermieter und Hauptmieter weiterhin bestehen und zwar solange bis er von einer Seite gekündigt wurde. Das heisst wenn der Untermieter des Feldes verwiesen wird ohne das es vorher eine Kündigung seines Vertrages gab, hat er gegenüber dem Hauptmieter einen Anspruch darauf das dieser ihm die Wohnung zur Verfügung stellt. Was er aber sehr wahrscheinlich nicht kann, dann wird der Untermieter die Miete mindern können und zusätzlicher Schadensersatz wäre denkbar.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Von wem bekommt VM sein Geld für W wenn HM kündigt und der Vertrag zwischen ex-HM und UM unabhängig weiter besteht?
Immer noch vom HM (auch wenn der über alle Berge ist Sehr glücklich ), denn der hat dem VM W nicht vollständig zurück gegeben, wenn UM noch drin ist. Da UM aber gar keinen Vertrag mit WM hat, kann der ihn einfach räumen lassen, denn es gibt ja keinen Rechtsgrund, warum WM den UM in W wohnen lassen müsste. Dann könnte auch UM von HM Schadenersatz fordern (aber der ist ja über alle Berge), gel. Geschockt
- Erwerend kommt noch hinzu, dass, in der Analogie zur Mietermehrheit, hier auch eine Vermietermehrheit besteht, die durch blosses Ausziehen eines der Vermieter nicht beendet sein dürfte. Es bedarf zur Kündigung des UM also der Unterschrift beider HMs.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 17.03.09, 14:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::

Was aber dazu führt, dass VM den UM nie aus der Wohnung W rausgekommt wenn der Hauptmieter HM mal gekündigt hat und ausgezogen ist. Denn der VM kann dem UM nichts kündigen was nicht besteht....


Der Vermieter muss dem Untermieter auch nicht kündigen. Mit Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Hauptmieter hat der Vermieter nach § 546 Abs. 1 BGB einen Harausgabeanspruch gegen den Hauptmieter. Der Hauptmieter muss dem Vermieter den uneingeschränkten Besitz über die Mietsache verschaffen. Dazu ist es zweifellos erforderlich, dass auch der Untermieter ausgezogen ist.
Darüber hinaus hat der Vermieter nach § 546 Abs. 2 BGB auch noch unmittelbar gegen den Untermieter bei Beendigung des (Haupt-)Mietverhältnisses einen gesetzlichen Herausgabeanspruch.
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DMC
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Was aber dazu führt, dass VM den UM nie aus der Wohnung W rausgekommt wenn der Hauptmieter HM mal gekündigt hat und ausgezogen ist.

Den UM bekommt er ganz einfach über den § 546 Abs 2 raus. Das befreit den HM aber nicht von der Erfüllung seiner vertragstypischen Pflichten, die er aber nun nicht mehr erfüllen kann woraus sich Schadensersatzansprüche des UM gegenüber den HM ergeben.

Gruß
DMC
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maconaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

DMC hat folgendes geschrieben::
Der Untermieter (UM) hat einen Vertrag mit einem oder beiden Hauptmietern (HM). Dieser ist unabhängig vom Hauptmietvertrag gültig.


Also geht genau das hier nicht! Darauf wollte ich hinaus...
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DMC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Also geht genau das hier nicht!


doch!

Denn
Strider hat folgendes geschrieben::
Unabhängig davon bleibt natürlich der Vertrag zwischen Untermieter und Hauptmieter weiterhin bestehen und zwar solange bis er von einer Seite gekündigt wurde. Das heisst wenn der Untermieter des Feldes verwiesen wird ohne das es vorher eine Kündigung seines Vertrages gab, hat er gegenüber dem Hauptmieter einen Anspruch darauf das dieser ihm die Wohnung zur Verfügung stellt. Was er aber sehr wahrscheinlich nicht kann [...]



Dass es dem HM nun unmöglich ist, seinen Vertrag zu erfüllen heißt doch nicht, dass er ihn nicht erfüllen muss. Die eingetretende Unmöglichkeit verpflichtet ihn nun zur Schadensersatzleistung wegen Pflichtverletzung. Muss der UM beispielsweise in ein Hotel ziehen, kann er dafür vom HM Ersatz verlangen und zwar genau deswegen, weil er mit ihm einen gültigen Vertrag hat und
DMC hat folgendes geschrieben::
Dieser ist unabhängig vom Hauptmietvertrag gültig

ist

Gruß
DMC
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