Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.03.09, 14:01 Titel: Eigenheim nach Scheidung
Hallo!
Ich suche Menschen mit ähnlichen Erfahrungen.
Nach der Scheidung bewohnt A das in der Ehe gemeinsam erworbene Haus und möchte es auch komplett übernehmen, sprich im Grundbuch stehen und Raten zahlen. Das ganze wurde notariell festgehalten.
Nun hat die Bank allerdings die Haftentlassung für B verweigert und die Raten werden von A auch nicht mehr gezahlt.
B muß jetzt für die Raten aufkommen und würde dann auch gern den Spieß umdrehen und das Haus übernehmen. Die Bank wäre einverstanden.
Leider reagiert A nicht. So würde es auf eine Zwangsversteigerung hinauslaufen.
Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.03.09, 15:36 Titel: Re: Eigenheim nach Scheidung
jatibe hat folgendes geschrieben::
Nach der Scheidung bewohnt A das in der Ehe gemeinsam erworbene Haus und möchte es auch komplett übernehmen, sprich im Grundbuch stehen und Raten zahlen. Das ganze wurde notariell festgehalten.
Was ist in dem notariell beurkundeten Vertrag vereinbart worden? Ist A inzwischen als Alleineigentümerin des Hausgrundstücks im Grundbuch eingetragen worden?
Nein, die Umschreibung wurde von der Haftentlassung der Bank abhängig gemacht.
Keine Entlassung aus den Krediten, also keine Grundbuchumschreibung. A und B sind beide im Grundbuch und beide haftbar für die Kredite.
B muß nun ev Kredite abtragen ohne das Haus nutzen zu können und A macht sich ein schönes Leben.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.03.09, 16:40 Titel:
B kann nicht Alleineigentümer des Hauses werden, wenn A dem nicht zustimmt. Wenn A und B sich nicht einigen können, bliebe wohl nichts anderes übrig als die Zwangsversteigerung des Hauses zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung).
Eine Zwangsräumung wird B als Miteigentümer gegen den anderen Miteigentümer A wohl nicht durchsetzen können.
Ja, leider ist wohl keine Zwangsräumung möglich.
Es ist nur schade, da eine Teilungsversteigerung einer Zwangsversteigerung gleichkommt und dann natürlich zu einem schlechten Preis.
A müßte froh sein die Schulden los zu sein, nur ist eine Scheidung meist nie von Vernunft geprägt.
Der Anwalt von B hat den Vorschlag gemacht, es kommt nur keine Antwort. Ebenso wurde ein Nutzungsgeld angesprochen, aber wo kein Geld ist.....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.