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Anwaltlich zu regelmäßigen Zahlungen verpflichten?

 
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abcabc
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:40    Titel: Anwaltlich zu regelmäßigen Zahlungen verpflichten? Antworten mit Zitat

Der Unterhalspflichtige (A) und das volljährige Kind (B) haben sich darauf geeinigt, das A anstatt Unterhaltszahlungen zu beziehen einen Kredit aufnimmt, um die Lebenshaltungskosten währeend der Ausbildung zu finanzieren.
A kann zurzeit keinen Unterhalt zahlen, weil noch eigene Schulden bezahlt werden müssen.
B möchte A nicht auf Unterhalt verklagen.

Der Kredit von B muss nach der Ausbildung abbezahlt werden.
Ist es möglich, bei einem Anwalt einen Vertrag abzuschließen, der beinhaltet, dass A sich verpflichtet B regelmäßige Zahlungenzu leisten, damit B den Kredit abzahlen kann?

Was würde passieren, wenn A während der Ausbildung von B stirbt. Wäre B dann abgesichert oder würder B dann auf den Kreditschulden "sitzen" bleiben?


Wie ist die Rechtslage?
_________________
Vielen Dank!
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

klar kann man so einen Vertrag schließen. Fragt sich nur, ob B einen soclhen Kredit bekommt.

Die andere Frage ist die, ob A überhaupt in der Lage sein wird, irgendwann mal den Kredit des B abzubezahlen.

Zitat:
Was würde passieren, wenn A während der Ausbildung von B stirbt. Wäre B dann abgesichert oder würder B dann auf den Kreditschulden "sitzen" bleiben?


Abgesichert, eher nicht. Auch Schulden können zwar grdsl. geerbt werden. Da B aber wohl das Kind des A ist, würde B zumindest teilweise die Schulden miterben.

Zudem sollte man ein überschuldetes Erbe in der Regel nicht antreten!
_________________
Gruß
Peter H.
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