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Verfasst am: 18.03.09, 19:40 Titel: Anwaltlich zu regelmäßigen Zahlungen verpflichten?
Der Unterhalspflichtige (A) und das volljährige Kind (B) haben sich darauf geeinigt, das A anstatt Unterhaltszahlungen zu beziehen einen Kredit aufnimmt, um die Lebenshaltungskosten währeend der Ausbildung zu finanzieren.
A kann zurzeit keinen Unterhalt zahlen, weil noch eigene Schulden bezahlt werden müssen.
B möchte A nicht auf Unterhalt verklagen.
Der Kredit von B muss nach der Ausbildung abbezahlt werden.
Ist es möglich, bei einem Anwalt einen Vertrag abzuschließen, der beinhaltet, dass A sich verpflichtet B regelmäßige Zahlungenzu leisten, damit B den Kredit abzahlen kann?
Was würde passieren, wenn A während der Ausbildung von B stirbt. Wäre B dann abgesichert oder würder B dann auf den Kreditschulden "sitzen" bleiben?
Wie ist die Rechtslage? _________________ Vielen Dank!
klar kann man so einen Vertrag schließen. Fragt sich nur, ob B einen soclhen Kredit bekommt.
Die andere Frage ist die, ob A überhaupt in der Lage sein wird, irgendwann mal den Kredit des B abzubezahlen.
Zitat:
Was würde passieren, wenn A während der Ausbildung von B stirbt. Wäre B dann abgesichert oder würder B dann auf den Kreditschulden "sitzen" bleiben?
Abgesichert, eher nicht. Auch Schulden können zwar grdsl. geerbt werden. Da B aber wohl das Kind des A ist, würde B zumindest teilweise die Schulden miterben.
Zudem sollte man ein überschuldetes Erbe in der Regel nicht antreten! _________________ Gruß
Peter H.
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