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Arbeitgeber zieht Verpflegungsmehraufwand vom Lohn ab

 
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Maxel
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Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 09:38    Titel: Arbeitgeber zieht Verpflegungsmehraufwand vom Lohn ab Antworten mit Zitat

Der Arbeitgeber hat im letzten Jahr für insgesamt 3 Monate Verpflegungsmehraufwand gezahlt. Dem Arbeitnehmer wurde dieses Jahr gekündigt. Auf der Lohnabrechnung wurde festgestellt, dass der Arbeitgeber ohne jegliche Begründung die gesamte Summe des Verpflegungsmehraufwandes wieder abgezogen hat. Ist dies Rechtens? Was kann man in diesem Fall tun, um dieses gezahlte Geld wieder zu erlangen.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 10:04    Titel: Re: Arbeitgeber zieht Verpflegungsmehraufwand vom Lohn ab Antworten mit Zitat

Maxel hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitgeber hat im letzten Jahr für insgesamt 3 Monate Verpflegungsmehraufwand gezahlt. Dem Arbeitnehmer wurde dieses Jahr gekündigt. Auf der Lohnabrechnung wurde festgestellt, dass der Arbeitgeber ohne jegliche Begründung die gesamte Summe des Verpflegungsmehraufwandes wieder abgezogen hat. Ist dies Rechtens? Was kann man in diesem Fall tun, um dieses gezahlte Geld wieder zu erlangen.


Was ist denn vertraglich / tarifvertraglich zu dem Thema "Spesen" geregelt?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 10:45    Titel: Re: Arbeitgeber zieht Verpflegungsmehraufwand vom Lohn ab Antworten mit Zitat

[quote="Maxel"]
Zitat:
Der Arbeitgeber hat im letzten Jahr für insgesamt 3 Monate Verpflegungsmehraufwand gezahlt.

Was war mit den anderen 9 Monaten?
Zitat:
Was kann man in diesem Fall tun, um dieses gezahlte Geld wieder zu erlangen

Hatte man denn einen Mehraufwand?
_________________
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Maxel
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Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"...Was ist denn vertraglich / tarifvertraglich zu dem Thema "Spesen" geregelt?..."


Vertraglich war die Zahlung nicht im Arbeitsvertrag geregelt.

Zitat:
"...Was war mit den anderen 9 Monaten?..."


Es sind lt. Gesetzgebung nur 3 Monate zahlbar. Diese können auf das Jahr verteilt werden.

Zitat:
"...Hatte man denn einen Mehraufwand?..."


Ja, Arbeitnehmer war jeweils wöchentlich (So-Fr) außerhalb seines Wohnortes untergebracht. Also Montagetätigkeit.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Maxel hat folgendes geschrieben::

Vertraglich war die Zahlung nicht im Arbeitsvertrag geregelt.


Und damit natürlich auch nichts über die Rückzahlung. Jetzt kann man sich streiten, ob der AN das Geld zurückzahlen muss, weil er es eigentlich nicht hätte bekommen dürfen (keine Zahlungsvereinbarung) oder ob er es behalten darf, weil es keine Rückzahlungsvereinbarung gibt....

Zitat:
Es sind lt. Gesetzgebung nur 3 Monate zahlbar. Diese können auf das Jahr verteilt werden.


Das mit den drei Monaten kenne ich nur im Zusammenhang mit der sog. Einsatzwechseltätigkeit - ist man mehr als drei Monate am selben Einsatzort, so ist dies keine Einsatzwechseltätigkeit mehr. Es geht also um die DAUER der Reise, die auf 3 Monate begrenzt ist, und zwar die DAUER an einem Einsatzort. Ist man z.B. hintereinander jeweils einen Monat lang in Berlin, Hamburg, München und Köln, so sind dies vier einmonatige Dienstreisen, nicht eine einzige viermonatige!
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Maxel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
"...ist man mehr als drei Monate am selben Einsatzort, so ist dies keine Einsatzwechseltätigkeit mehr..."


AN war immer am selben Einsatzort tätig.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, dann ist es einfach:

Zitat:
Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten. Steuerlich voll anerkannt werden sie aber nur bis zu einer gewissen Dauer der Reise (deutsches Steuerrecht i. d. R. 3 Monate, österr. teilweise kürzer). Dauert die Reise länger, nimmt das Finanzamt im Regelfall an, dass der Mittelpunkt der Lebensführung an den Ort der Auswärtstätigkeit verlagert wurde. Der Ort der auswärtigen Tätigkeit wird dann als neue regelmäßige Arbeitsstätte angesehen.

Quelle: wikipedia.de

Und in dem Fall gibt es keinen Verpflegungsmehraufwand und damit hat der AG hier auch nichts zu zahlen bzw. der AN hat fälschlicherweise erhaltene Zahlungen zurück zu erstatten.
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Maxel
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Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verpflegungsmehraufwand wurde vom AG freiwillig bezahlt, mit der Begründung dass dem AN dann etwas mehr Netto zur Verfügung stehen würden.
Kann dieser "Abzug" steuerlich geltend gemacht werden?
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Der Verpflegungsmehraufwand ist steuerfrei - aber bei mehr als 3 Monaten an einem Ort gibt es keinen Mehraufwand. Das ist es ja gerade - da wird der AN so behandelt als würde er "heimatnah", also am festen Arbeitsplatz, eingesetzt und nicht auswärts. Also kein Mehraufwand, also keine Zahlung und auch keine steuerliche Anrechnung (denn wenn ein Mehraufwand besteht und der AG nichts zahlt, kann der Aufwand steuerlich geltend gemacht werden - aber eben nur wenn ein Mehraufwand tatsächlich besteht, was aus genanntem Grund nicht der Fall ist).

Der AG muss hier sogar entweder zurückfordern oder aber nachversteuern, wenn der VMA steuerfrei an den AN gezahlt wurde - denn die Voraussetzungen dafür bestehen nicht mehr und damit muss eigentlich eine Steuer abgeführt werden für die Zahlung.
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Maxel
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Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Dank an alle für die schnelle kompetenten Antworten.

Was allerdings immer noch nicht nachvollziehbar ist, dass dies vom Lohn abgezogen wurde. Also sagen wir mal Summe 1300 € Lohn, abgezogen 300 € = ausgezahlter Lohn. Das "beißt" sich doch irgendwo, denn "eigentlich" wären es ja dann 1600 € insgesamt gewesen, die offiziell hätten ausgezahlt werden müssen, oder wird dies falsch verstanden?
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Der Verpflegungsmehraufwand ist steuerfrei - aber bei mehr als 3 Monaten an einem Ort gibt es keinen Mehraufwand.


In den ersten drei Monaten schon und genau da scheint es ja bezahlt worden zu sein.

Insofern liegt der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber hier einfach mal den auscheidenden Mitarbeiter abschnullen will.

Ob das tatsächlich so ist und ob man dagegen rechtlich vorgehen kann hängt allerdings von einigen Detailfragen ab. Dies wird in einem Forum nicht abschließend zu klären sein, dazu sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Inkognito
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Maxel
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Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

AN hatte sich bei der Gewerkschaft erkundigt und die meinten, dass es kaum Erfolg bei einer Klage gibt, da AN nichts im Arbeitsvertrag stehen hat.

Zitat:
'...dass der Arbeitgeber hier einfach mal den ausscheidenden Mitarbeiter abschnullen will..."

Das dürfte zutreffen, aber schwer nachweisbar sein.
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