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Verfasst am: 20.03.09, 14:55 Titel: VOB-Gewährleistung zu DIN 52460
Hallo,
sind Wartungsfugen gem. DIN 52460 nach VOB/aktuelle Fassung
von der Gewährleistungshaftung AUTOMATISCH ausgeschlossen, oder
gilt ein Ausschluß nur bei AUSDRÜCKLICHER Vertragsvereinbarung?
Dank für hilfreiche Hinweise.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 20.03.09, 17:25 Titel:
Das sagt doch das Wort schon in sich. Eine Wartungsfuge ist immer ausgeschlossen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Eine Fuge ist nur dann eine Wartungsfuge,wenn sie auch den Bedingungen der Norm zur Wartungsfuge entspricht.
Die bloße Deklaration "So meine Fuge nun bist Du eine Wartungsfuge" macht sie noch lange nicht dazu
und
selbst wenn es eine Wartungsfuge ist,muss zu dieser ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden (jährliche Fugenwartung). Fällt dann innerhalb dieses Jahres ein Mangel an, hat man selbstverständlich einen Mangelbeseitigungsanspruch ("Gewährleistung, nicht Garantie").
DIN lesen! _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 23.03.09, 08:13 Titel:
Wenn Sie das sagen wird es schon stimmen
Ich weiß aus der Praxis, dass es nicht stimmt.
Aber betrachten wir die Warungsfuge mal richtig.
Die Definition des Begriffes „Wartungsfuge“ wird in der DIN 52 460 beschrieben
Die Wartungsfuge ist eine starkem chemischen
und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge,
deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen über-
prüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um
Folgeschäden zu vermeiden.“
Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung -Sinn > Wartung- Deshalb ist es vor Beginn der Arbeiten zwischen den Beteiligten Bauherr, Architekt und Auftragnehmers sinnvoll, festzulegen welche Fugen Wartungsfugen sind und welche nicht. Es ist klüger dies vorher zu klären, als danach zu streiten.
Man stelle sich vor dass das Gebäude durch Einflüsse die nicht im Bereich der Auftragsnehmers liegen der die Wartungsfugen anbrachte,dafür gerade stehen soll,dass diese Wartungsfugen reißen,na dann gute nacht.
Zeigen Sie mir bitte wo ich in meiner Antwort eine Gewährleistung ausschließe
Sofern sieht Fach und Sachgerecht nach den Regeln des jetzigen Handwerkes
ausgeführt wurde kommt eine Gewährleistung nicht in Betracht und kann auch nicht gegeben werden s .DIN, und die damit verbundenen Gefahren sowie die damit verbundene Gefahrenübernahme die nicht im Bereich des Auftragsnehmers lag für eine Wartungsfuge. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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=muss zu dieser ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden =
Muss nicht, ist aber besser.
Auch kostet ein Wartungsvertrag zusätzliches Geld, was viele aber sparen wollen.
Alle dauerelastischen Fugen sind Wartungsfugen, wenn sie der Umwelt ausgesetzt
sind. Ob und wie oft die nun gewartet werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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