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Aufkleber schon strafbar?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, ob es sie noch gibt, aber ich kenn es noch, dass mal Schilder verkauft wurden mit dem Text:
Jeder Dritte der sich hier beschwert wird erschossen. Zwei waren heute schon da.
Ich frage mich allerdings, wie man darauf kommen kann, dass das ne Drohung ist und kein Witz.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::


Ob ein Staatsanwalt es in so einen Fall auch so sehen würde?

Völlig uninteressant. Der Staatsanwalt ist nämlich nicht die letzte, entscheidende Instanz. Das ist dann wohl ein Richter.
Und ich bin recht optimistisch, dass der Angeklagte in so einem Fall mit einem guten Rechtsanwalt wieder aus der Nummer rauskommt.


Nicht ganz, im Wege eines Gnadengesuch ist es wieder die Staatsanwaltschaft.
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Ich weiss nicht, ob es sie noch gibt, aber ich kenn es noch, dass mal Schilder verkauft wurden mit dem Text:
Jeder Dritte der sich hier beschwert wird erschossen. Zwei waren heute schon da.
Ich frage mich allerdings, wie man darauf kommen kann, dass das ne Drohung ist und kein Witz.


Ich werde ihre Familie zerhacken und dann aufessen.

---Anklage wegen Bedrohung---

Herr Staatsanwalt das war doch nur ein Witz ich bin Vegetarier.

PS : Darum habe ich auch in meinen ersten Beitrag es eigentlich so versucht zu schreiben das ich es nur mal aus Interesse wissen möchte, da sollte man ja erkennen das ich das nicht sehr ernst nahm.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::


Ob ein Staatsanwalt es in so einen Fall auch so sehen würde?

Völlig uninteressant. Der Staatsanwalt ist nämlich nicht die letzte, entscheidende Instanz. Das ist dann wohl ein Richter.
Und ich bin recht optimistisch, dass der Angeklagte in so einem Fall mit einem guten Rechtsanwalt wieder aus der Nummer rauskommt.


Nicht ganz, im Wege eines Gnadengesuch ist es wieder die Staatsanwaltschaft.

Gnadengesuche bringen doch ohnehin nichts; im übrigen dürfte es für einen Beschuldigten durchaus von Interesse sein, ob die Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung beantragt oder aber das Verfahren gleich selbst einstellt. Letzteres erspart ihm einigen Streß...
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerweise sind Äußerungen im Hinblick auf die Frage, wie sie genau zu verstehen sind (und damit nun einmal auch, ob sie einen ernst gemeinte Bedrohungen sind) nun einmal nicht nach dem Verständnishorizont eines zwangsgestörten Germanisten mit zusammengekniffenen Pobacken zu interpretieren. Sondern danach, wie das Ganze vom Erklärenden anhand der erkennbaren Gesamtumstände gemeint gewesen sein könnte und gemeint wurde.

Man mag es nicht glauben - aber auch in dieser Hinsicht schützt demnach "Dummheit vor Strafe nicht". Wer also nicht in der Lage sein sollte, sich sprachlich so präzise auszudrücken, dass sogar unser besagter Germanist den Inhalt der Aussage richtig erfassen würde, wird sich nicht darauf berufen können, dass keine tatbestandliche Bedrohung vorlag - so lange nur erkennbar wurde, welche Absicht er dem potentiell Bedrohten in Aussicht stellen wollte. In der Tat könnte das gar soweit gehen, dass man durch das auffällige Behaupten des absoluten Gegenteils einer Bedrohung in der Tat doch wieder deren Tatbestand verwirklicht ("Ich werde Sie natürlich nicht töten, wenn Sie mein Auto klauen...wirklich nicht...Hand aufs Herz!...ich habe auch keine Ernst zu nehmende Schusswaffe zu Hause..und auch sonstwo habe ich keine Vollautomatik! Also fühlen Sie sich nur nicht bedroht von mir!"

In die Auslegung wird dann natürlich auch einzubeziehen sein, ob das Ganze humorig gemeint war.

Und zur Ausgangsfrage:
Die angekündigte Tötungsabsicht - wenn man bei einem serienmäßig produzierten Aufkleber nicht bereits realitätsnah annehmen möchte, dass es sich um eine nicht Ernst gemeinte Übertreibung handelt - wird bedingt für den Fall eines Diebstahls des Autos in Aussicht gestellt.

Nun könnte man juristisch ernsthaft überlegen, ob damit das Ganze nicht eine antizipierende Notwehrhandlung sein könnte - denn die Tat konkretisiert sich wohl nur hinsichtlich all Jener, die bereits zum Diebstahl angesetzt haben. Und drohen darf man doch wohl noch zur Abwehr eines Diebstahl, oder? Smilie
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 01:50    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::


Ob ein Staatsanwalt es in so einen Fall auch so sehen würde?

Völlig uninteressant. Der Staatsanwalt ist nämlich nicht die letzte, entscheidende Instanz. Das ist dann wohl ein Richter.
Und ich bin recht optimistisch, dass der Angeklagte in so einem Fall mit einem guten Rechtsanwalt wieder aus der Nummer rauskommt.


Nicht ganz, im Wege eines Gnadengesuch ist es wieder die Staatsanwaltschaft.

Gnadengesuche bringen doch ohnehin nichts; im übrigen dürfte es für einen Beschuldigten durchaus von Interesse sein, ob die Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung beantragt oder aber das Verfahren gleich selbst einstellt. Letzteres erspart ihm einigen Streß...


Das ist nicht wahr das Gnadengesuche nichts bringen.
In Sachsen wurden im Jahr 2008 129 Gnadengesuche eingereicht von denen 18 bewilligt wurden, dass sind fast 14% die somit positiv verlaufen sind. Zwar wurden die Strafaussetzung nicht abgegolten, aber immerhin zur Bewährung ausgesetzt.

Ich habe jetzt momentan nicht die Statistik dazu, aber das können sie mir glauben, sie können ja selbst danach suchen.

Man sollte nicht immer das so glauben wie die Medien es berichten, weil dort nur die Harten Fälle zu Tage kommen, aber bei einigen Kleinkriminelen ist die Chance schon da.

Irgendwo stand mal in einem § das die Staatsanwaltschaft FS zur Bewährungen aussetzen kann, wenn die FS unter 1 Jahr liegt.

Nachtrag: Gnadenordung hab es gefunden :

§ 5
Befugnisse des Leitenden Oberstaatsanwalts

Der Leitende Oberstaatsanwalt ist befugt,
die Vollstreckung von Freiheitsstrafen beziehungsweise Restfreiheitsstrafen bis zu einem Jahr zur Bewährung auszusetzen, wobei als zuständigkeitsbegründender Zeitpunkt das Eingangsdatum des Gnadengesuchs gilt.

---------------------------------------------------------------------------------

Ich bin zur Zeit als Opfer in einem Gnadengesuch des Täters beteiligt. Der Täter hatte 8 Monate bekommen wegen Stalking gegen mich. Ich habe mich mit dem Täter wieder versöhnt und wir machen auch gemeinsam Aktivitäten (kein XXX)

Die Strafvollstreckung wurde vorübergehend eingestellt und die Staatsanwaltschaft hat eine Zuarbeit der Sozialen Dienste angefordert, da ein Täter Opfer Ausgleich, stationäre Behandlung gemacht wurden vom Täter.

Wie es zur Zeit aussieht, kann das Gnadengesuch postiv verlaufen. Ich erkenne das als Nichtjurist daran, das sich die Staatsanwaltschaft die Mühe macht und eine zuarbeit einfordert. Außerdem wurde die FS ausgesetzt und vorläufig eingestellt. Eine Einstellung ist nach der Gnadenordnung des Bundeslandes wo der Täter wohnt und verurteilt wurde nur bei wichtigen Gründen möglich.


Die Breite Masse kennt doch nur Gnadengesuche aus den Medien von Mördern und Vergewaltigern und das die eigentlich immer negativ sind ist ja wohl klar, weil welcher Gnadenstelle will schon einen Mörder begegnadigen, da somit ein schlechtes Bild fallen könnte weil diese einen Mörder begnadigt.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.09, 06:31    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Nicht ganz, im Wege eines Gnadengesuch ist es wieder die Staatsanwaltschaft.


Wow wow wow....
Es ging mir bei meiner Äußerung darum, wer letzendlich entscheidet, ob hier nun die Erfüllung eines Straftatbestandes vorliegt oder nicht. Und das entscheidet als letzte Instanz ein Richter (Gericht) und nicht ein Staatsanwalt.
Die ganze Gnadengesuchnummer kommt m.W. erst dann in Betracht, wenn ein Richter entschieden hat, dass hier ein Straftatbestand erfüllt ist und eine Verurteilung ausgesprochen hat.
Es geht bei dem Gnadengesuch also überhaupt nicht mehr darum, ob nun eine strafbare Handlung vorgelegen hat oder nicht. Den dafür wurde der Angeklagte bereits verurteilt, es geht wohl eher darum, dass der Verurteilte Reue zeigt und der Meinung ist, er ist jetzt genug bestraft worden für sein Fehlverhalten. Und da kann dann wohl ein Oberstaatsanwalt entscheiden ob dem nun in diesem Einzelfall so ist oder nicht.
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DessertWolf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig ein Gnadengesuch macht das Urteil nicht nichtig.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
Das ist richtig ein Gnadengesuch macht das Urteil nicht nichtig.

Nicht nur das, ein Gnadengesuch sagt auch überhaupt nichts über die Erfüllung eines Straftatbestandes aus.
Und nur darum ging es hier.
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