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Verfasst am: 21.03.09, 09:38 Titel: Recht auf innerbetriebliche Umsetzung
Guten Morgen,
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit 16 Jahren als Altenpfleger bei einem kirchlichen Träger (Bat-Kf).......durch Krankheit kann er diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. (Rente kommt nicht in Frage, weil dieser Beruf nicht erlernt wurde und leichte Tätigkeiten noch 6 Stunden möglich sind).
Er fragt den Arbeitgeber nach einer innerbetrieblichen Umsetzung, der lehnt aber ab, weil keine Stellen frei sind.
Hat man eventuell Anspruch auf Abfindung oder hat es sich mit dem Arbeitsvertrag erledigt sobald man von der Krankenkasse ausgesteuert wird und zum Arbeitsamt muss?
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