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Kann der AG die Sozialversicherung eines AN ohne dessen Einwilligung bei berufsbedingten Auslandsreisen vorrübergehend abmelden, wenn der AN mit einem deutschen Arbeitsvertrag fest angestellt ist...Wie ist hier die Rechtslage?.
Denkbar - es gibt Situationen, in welchen er dazu verpflichtet ist.
Für nähere Angaben ist der Sachverhalt aber zu vage und zum anderen ist es Sozialrecht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
AN soll für ein meeting/ workshop für 10 Tage nach Bsp. Russland. Der AG besitzt dort eine Tochterfirma/ Zweigstelle. Der AG hat eine Auslandsreiseversicherung für seine AN und möchte sich Kosten sparen. Deshalb wird automatisch das Gehalt für die Auslandsreise von der Zweigstelle bezahlt der AN erhält die Sozialabgaben auf sein Konto überwiesen (mehr netto). Der AG spart sich den AG Anteil der Rente, Krankenversicherung und Sonstige Sozialabgaben. Sollte dies nicht im deutschen Arbeitsvertrag geregelt werden... Was ist hier die Rechtslage?
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