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Hallo!
Eine Frage:
Das Kind wurde am 19.12.2007 geboren.
Als Elternzeit wurde beim Arbeitgeber 3 Jahre angegeben. Vor der Elternzeit bestand ein unbefristeter Vertrag, Vollzeitstelle.
Jetzt ist das Kind 15 Monate alt und es wurde beim Arbeitgeber angefragt, ob eine vorzeitige Wiedereinstellung, eventuell auch auf 400 EUR Basis o.ä. möglich ist.
Aufgrund der Finanzkrise ist dies nicht möglich. Weder ein geringfügiger Job noch eine Vollzeitstelle.
Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber dafür liegt vor.
Besteht nun ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder etwas anderes?
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank
Snoepje
In der Elternzeit besteht i.A. kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, schliesslich hat man Elternzeit beantragt um sein Kind zu betreuen.
Also die Minimalgrundvorraussetzung wäre erstmal dass man eine Betreuung für sein Kind nachweisen kann um min. 15h die Woche arbeiten zu können. Wobei wenn man nur Teilzeit arbeiten kann, dann bekommt man auch nur Teilzeitarbeitslosengeld.
Ansonsten wie gesagt, wird die Agentur den Antrag auf ALG1 aber erstmal mit hoher Sicherheit ablehnen wg. Elternzeit.
Ob jemand schon mal was ALG 1 in der Elternzeit durchgefochten hat weiss ich nicht, im Netz finde ich nur Urteil zu ALG nach der Elternzeit.
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