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Frage:
Können Provisionsansprüche verjähren, auch wenn keine Regelung dazu
im Arbeitsvertrag besteht?
Im vorliegenden Falle hat der Arbeitnehmer noch Provisionen aus 2007
und 2008 zu bekommen, die nachweislich angefallen sind und die der
Arbeitgeber noch nicht ausgeschüttet hat, obwohl der Arbeitnehmer
diese Provisionen fakturiert hat.
Danke für hilfreiche und fachlich korrekte Infos.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre(§ 195 BGB).
Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden und der Gläubiger Kenntnis von den Ansprüchen hatte.(§ 199 BGB).
Nach der regelmäßigen Verjährungsfrist wären dann Ansprüche aus 2007 Ende 2010 verjährt. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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