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stegreifaufgabe (extemporale) mitschreiben

 
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Loogie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 13:36    Titel: stegreifaufgabe (extemporale) mitschreiben Antworten mit Zitat

hallo, folgender fall:

ein schüler war am freitag (einzelstunde) und in der darauffolgenden doppelstunde am mittwoch nicht im unterricht. entschuldigungen liegen vor. in der darauffolgenden unterrichtsstunde am freitag schreibt der lehrer einer stegreifaufgabe (extemporale; nichtangekündigte klassenarbeit.......) über den stoff der in den vorherigen drei schulstunden besprochen wurde. kann der lehrer den schüler zwingen mitzuschreiben?! begründung des lehrers: der schüler hätte den stoff nachlernen können.

bitte um antwort es ist wirklich ziemlich wichtig!!!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.03.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mitschreiben muß der Schüler erst mal schon - sonst wäre es eine Leistungsverweigerung. Ob die Note dann auch gezählt werden darf, ist wieder eine andere Frage.
(Zumindest zu meiner Schulzeit hätte das "Nachlernen"-Argument gestimmt.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Loogie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 12.03.05, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

gibt es dazu denn irgendwelche gesetzesbücher oder gesetztestexte die ich abrufen kann?
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.03.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es zu viel verlangt, daß Versäumtes nachgeholt wird? Mit den Augen rollen
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Loogie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 02:16    Titel: Antworten mit Zitat

nein das ist es nicht. es geht nur darum dass man einen eindeutigen nachteil gegenüber den anderen schülern hat, die die letzten stunden da waren.
wenn man alles was im unterricht besprochen wird auch selbst genau so vorbereiten und lernen kann frage ich mich warum ich überhaupt in den unterricht kommen soll.....

edit// mir würde ja schon ein link zu einem schülergesetzbuch oder so reichen. das muss es doch geben oder nicht?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Loogie hat folgendes geschrieben::

edit// mir würde ja schon ein link zu einem schülergesetzbuch oder so reichen. das muss es doch geben oder nicht?


Nein, das gibt es nicht. Aber es gibt in jedem Land ein Schulgesetz (heißt manchmal auch anders) und meist zu jeder Schulart eine Schulordnung. Insgesamt dürften das dann über hundert Vorschriften für ganz Deutschland sein, deshalb wäre eine Linkliste zu viel Arbeit.
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Loogie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.km.bayern.de/km/recht/bayeug/index.html
du meinst wohl das hier.....
leider steht zu meinem fall nichts dabei. ich werde mich mal mit dem verbindungslehrer unterhalten. der wird sich da sicher auskennen
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.03.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt hast du schon mal das Land verraten, aber immer noch nicht die Schulart. Vielleicht findest du hier das passende:

http://www.km.bayern.de/km/schule/recht/verordnungen/

Aber richtig, der Verbindungslehrer müßte das auch wissen.
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Loogie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

schulart: gymnasium kollegstufe.

auf der ganzen seite und unter den ganzen verordnungen lässt sich leider nichts finden
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in 99 % der Fälle steht das schulrechtliche Problem das man hat nicht im Gesetz.

In der Regel ist es so, dass der Schüler den UStoff vom Mitschüler abschreiben muss. Der entschuldigte Schüler wird am Donnerstag einen Mitschüler bitten, die Unterlagen mitzubringen, um sie dann am Freitag abzuschreiben. Daher bleibt nicht genügend Zeit alles nachzulernen.

Ein ordentlicher Lehrer würde die Arbeit mitschreiben lassen, jedoch die Arbeit nicht bewerten, sondern den Stoff in einer mündlichen Kontrolle abprüfen.
_________________
mfg
Klaus
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Loogie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

nur zur info: der lehrer hat nach längerem hin und her nachgegeben und die ex nicht gewertet.
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