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Guten Tag,es geht um folgendes Problem:
Frau A hat vor 3 Mon eine Wohnung angemietet 68 qm/290 Euro kalt.Vor 2 Wo sollte im Ki-Zi
das Lamminat im Rahmen der Gewährl.ausgebessert werden.Beim Ausräumen der Möbel wurde starker Schimmelbefall an der Aussenwand festgestellt.(Lüftung,Heizung u Abstand zur Wand waren i.o.)Der Vermieter hat sofort reagiert und sich um die Beseitigung des Schimmels,nicht der Ursache,gekümmert.Dennoch konnte das Zimmer ca 6 Tage nicht genutzt werden und durch die Lagerung der Möbel war auch in den anderen Räumen das Wohnen etwas eingeschränkt.Zwei Schränke sind durch den Schimmelbefall und Nässe beschädigt.
Frage:Könnte man hier die Miete mindern und wenn ja welche Höhe könnte man event.ansetzen?
Der Vermieter zeigt sich gesprächsbereit,hat aber noch keine Höhe genannt.
Danke für eure Antworten.
Eine Mietminderung in Prozenten hier angeben ohne den genauen Schaden zu kennen wäre reine Spekulation.
Da auch noch ein Sachschaden vorliegt, den hier auch keiner beziffern kann, wäre eine weitere Aussage aus der Luft gegriffen.
Um genau zu wissen was dem Mieter zusteht sollte dieser einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und sich von diesem ausführlich beraten lassen. _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Für die Mietminderung gibt es keine eindeutige Rechtsprechung. Jeder Fall ist individuell zu bewerten.
Bei einer Mietminderung wird übrigens die Bruttomiete mit einbezogen.
Abgeurteilt wurden z.B. Fälle in denen ein Zimmer von Schimmel befallen war mit 10% Minderung. Bei einer Bruttomiete von 400,-€ könnten das dann für die 6 Tage ca. 8,-€ sein.
Anders sieht es aber mit den Beschädigungen der Möbel des Mieters aus. Hier kann Schadensersatz verlangt werden.
Sind Sie sich nicht zu sicher, dass der M alles richtig gemacht hat? Aus Miuetersicht, hat der Mieter immer alles richtig gemacht.
Bei perfekter Lüftung und perfektem Abstand von Möbeln zur Wand, kann es nicht zu Schimmel kommen - außer Wasser dringt von außen ein...was selten ist.
Schwarz/weiß gibt es bei Schimmel meist nicht. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. Ob sich aber der Aufwand für hier schon berechnete Beispielrechnung über 8 € lohnt?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 23.03.09, 09:24 Titel:
FOC hat folgendes geschrieben::
was selten ist.
so selten ist das überhaupt nicht... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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