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Verfasst am: 21.03.09, 20:14 Titel: Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtretun
Hallo,
ich habe eine Frage zu: Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtretung.
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In den Vertragsbedingungen eines Konsumenten-Kreditvertrages (kein Immobiliendarllehen) steht folgender Passus:
Ich willige ein, dass xxx ihre Forderungen aus dem Kreditvertrag an die [Klarname gelöscht, report -Mod-]., Cayman Islands und ggf. auch an andere Ankaufgesellschaften für Forderungen abtritt, die den Erwerb der Forderungen ihrerseits durch die Emission von Wertpapieren refinanzieren (sogenannte "Asset-Backed Securities-Transaktionen").
Zum Zwecke der Abtretung und um die [Klarname gelöscht, report -Mod-]. bzw. weitere Ankaufgesellschaften in die Lage zu versetzen, die abgetretenen Forderungen geltend machen zu können, willige ich hiermit darin ein, dass xxx im Falle einer solchen Forderungsabtretung der [Klarname gelöscht, report -Mod-] bzw. den entsprechenden anderen Ankaufgesellschaften und den von der [Klarname gelöscht, report -Mod-] oder den anderen Ankaufgesellschaften mit dem Forderungsankauf und der Geltendmachung der Forderungen betrauten Dienstleistern meine personenbezogenen Daten übermittelt, die diesen Kreditvertrag und seine Abwicklung betreffen (insbesondere Name, Anschrift, Höhe der Forderungen etc.). In diesem Rahmen entbinde ich die xx zugleich vom Bankgeheimnis.
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Jetzt meine Fragen:
1) in welchem Fall dürfte die Bank meinen Kreditvertrag abtreten? nur bei säumigkeit oder grundsätzlich jederzeit?
2) bedeutet das, das mir jederzeit die kreditkündigung durch die Ankaufgesellschaft droht?
3) ist solch ein passus rechtens? oder lässt das auf ein unseriöses bankverhalten schliessen?
Verfasst am: 23.03.09, 09:31 Titel: Re: Einwilligung in die Datenübermittlung bei Forderungsabtr
Hallo,
JE13 hat folgendes geschrieben::
in welchem Fall dürfte die Bank meinen Kreditvertrag abtreten? nur bei säumigkeit oder grundsätzlich jederzeit?
die Rechte der Bank aus dem Vertrag (also z.B. auf Zinszahlung und Rückzahlung des Darlehensbetrags) dürfen in beiden Fällen abgetreten werden. Die Pflichten der Bank (z.B. auf Sicherheitenfreigabe bei Tilgung oder die Erstellung von Abrechungen) kann die Bank in beiden Fällen nur mit Zustimmung des Kreditnehmers an Dritte übertragen.
JE13 hat folgendes geschrieben::
bedeutet das, das mir jederzeit die kreditkündigung durch die Ankaufgesellschaft droht?
Nein. Die Bank kann nur Rechte abtreten, die sie hat. Verfügt die Bank nicht über ein Kündigungsrecht, verfügt auch der Abtreungsgläubiger über kein Kündigungsrecht.
JE13 hat folgendes geschrieben::
ist solch ein passus rechtens? oder lässt das auf ein unseriöses bankverhalten schliessen?
Ja, das ist rechtens. Der Kreditnehmer hat durch eine eventuelle Abtretung keinen Nachteil. Und nein, dass ist kein Hinweis auf unseriöses Bankverhalten.
Wenn der Kreditnehmer eine Finanzierung wünscht, bei der die Bank auf die Möglichkeit der Abtretung verzichtet: Es gibt Banken die das anbieten. Allerdings wäre das für mich kein Entscheidungsgrund und sicher kein Grund einen höheren Zins zu akzeptieren.
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