Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
falls ich hier falsch bin. Bitte Verschieben . Danke im voraus.
So nun zu der Lage:
Person A hatte während der Arbeit einen schweren Arbeitsunfall ( sehr starke Rückenschmerzen nach STurz). Er informierte den Chef bezüglich des Unfalls per Telefon.
Person A wird von der Abteilungsleiterin sitzend abgeholt!
Der Unfall wird aufgenommen und gefragt, ob man einen Arzt rufen soll oder ob man selber ins KH fährt bzw. gefahren wird. Person A verneint im Schock (aufgrund der starken Schmerzen) keinen Krankenwagen.
Also wird Person A von einem Bekannten, der in der Nähe war, im Auto in das nächste KH transportiert. Dort wird festgestellt, dass eine instabile Wirbelfraktur vorliegt d.h. Querschnittslähmung drohte.
Inwiefern muss sich der Arbeitgeber für unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches juristisch verantworten?
Es wird wohl entscheidend darauf ankommen, ob der Verletzte wirksam auf die Hilfe verzichtet hat oder sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand.
Auch müsste der vermeintlich Unterlassende die Erforderlichkeit der Hilfe erkannt haben. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 23.03.09, 10:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Leitlinien bei vorgehensweise bei einem Arbeitsunfall:
• Bevor die im folgenden beschriebene Dokumentation zum Umfallgeschehen erfolgt, hat die ärztliche bzw. notärztliche Versorgung des Verunfallten absoluten Vorrang (siehe Alarmplan)
• Informieren Sie die Rettungskräfte – je nach Schwere des Unfallgeschehens – Im Zweifelsfall zögern Sie nicht, den Notarzt zu rufen (19222)
• Der Verunfallte darf in keinem Fall allein oder in Begleitung eines Kollegen in einem Privatfahrzeug ärztliche Hilfe aufsuchen
• Angaben zur Person des Verunfallten
• Wo und Wann geschah der Unfall?
• Angaben zu Zeugen des Unfallgeschehens
• Mittels (digitaler) Fotografie möglichst frühzeitig das Geschehen umfassend dokumentieren
• Unfallbeteiligte Gegenstände und Materialien sichern und nach Maßgabe der Gefährdung möglichst nicht verändern
• Erstatten Sie eine Unfallanzeige
Zuletzt bearbeitet von WishingWell am 23.03.09, 10:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wie hätte die aussehen sollen? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 23.03.09, 11:54 Titel: Re: Unterlassene Hilfeleistung durch Arbeitgeber! Schwerer U
WishingWell hat folgendes geschrieben::
Inwiefern muss sich der Arbeitgeber für unterlassene Hilfeleistung oder ähnliches juristisch verantworten?
M.E. überhaupt nicht.
Der Arbeitgeber hätte zuersteinmal erkennen müssen, wie schwer die Verletzung tatsächlich ist um hier irgendwie belangt zu werden.
Das war dem Arbeitgeber unmöglich, zumal der Arbeitnehmer einen angebotenen Krankenwagen bzw. Arzt sogar ablehnt.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht dazu zwingen sich von einem Krankenwagen ins Krankenhaus bringen zu lassen.
Vielleicht tu ich ihnen unrecht, aber das ganze liest sich nach dem Motto:
Arbeitnehmer verletzt sich. Erkennt selbst nicht, in welch mißlicher Lage er sich befindet und lehnt angebotene Hilfe ab.
Als ihm im Krankenhaus erklärt wird, wie gefährlich die ganze Nummer eigentlich war, überlegt er sich: Mal gucken, wie ich dem Arbeitgeber einen reinwürgen kann bzw. wie ich evtl. sogar noch irgenwas an Kohle aus der Nummer rausholen kann.
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Da steht aber nicht von irgendwelchen Leitlinien drin. Die gesetzlich notwendigen Maßnahmen wurden ja eingeleitet -> der Verunfallte ist ins Krankenhaus gekommen.
Eventuelle versichungsrechtlichen Aspekte könnte man zwar noch Disktuieren, aber die sind kein Fall fürs Strafrecht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.