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Also es geht um folgendes. Ein Freund von mir hat folgendes Problem:
Seine Freundin war in eine Körperverletzung verwickelt.
Sie und ein Freund haben jemanden getroffen, der eine Freundin von ihr bedroht hat.
Dieser ist auch vorbestraft wegen Körperverletzung und Stalking(weiss leider den genauen rechtsausdruck dafür nicht).
Es kam zu einer Schlägerei in der,der Betroffene mit einem teleskopstab geschlagen wurde sowie gebissen und gekratzt. Es kam somit zur Anzeige&Anklage.
Die Freundin von meinem Freund war stark alkoholisiert(es gibt jedoch keinen Nachweiss dafür) und erinnert sich an nichts von dem ganzen. Sie ist mit einer Blutvergiftung sowie Prellungen im Krankenhaus zu sich gekommen.
In der Anklage heisst es: Sie habe ihn festgehalten,gewürgt, in den Kopf gebissen und gekrazt.
Der 2te Angeklagte(ein ehemailger Freund) ist nicht auffindbar. Somit kam noch keine Verhandlung zustande.
Die Problematik ist nun folgende: Die Freundin von meinem Freund ist Schwanger von ihm und erwartet ein Kind. Sie hat panische Angst,das der Ankläger(Verletzte) sie aufsucht und ihr etwas antut.
Mein Freund hat natürlich nun Angst. Denn sollte es wirklich schlecht kommen und würde sie vielleicht eine Freiheitsstrafe bekommen, würde er mit dem Kind alleine dastehen(er ist Berufstätig im Außendienst)
Nun meine Frage:
Mit welchen maximalen Strafen ist zu rechnen (Mittäterschaft schwere Körperverletzung)
Kann die Schwangere Freundin eine Freiheitsstrafe bekommen?
Kann man etwas tun bezüglich der Angst (Einstweilige verfügung)?
Wie ist die Rechtslage?
Ich hoffe ich habe alles richtig formuliert und nicht allzuviele Fehler drin
Mit welchen maximalen Strafen ist zu rechnen (Mittäterschaft schwere Körperverletzung)
Aussagen über die zu erwartende Strafe sind schwer zu treffen, da die Strafzumessung von vielen individuellen Faktoren abhängt, als da wären:
- Alter des Täters (Jugendlicher / Heranwachsender / Erwachsener)
- Vorstrafen
- Reue
- ggfs. Höhe des "Schadens"
- Wiedergutmachung
- Eindruck, den der Richter vom Angeklagten im Prozess erhält
- Krankheiten, Süchte,...
- Tatmotiv
- Biografie des Täters
- "Vorgeschichte" / Beziehung zwischen Täter und Opfer
- ...
Kann die Schwangere Freundin eine Freiheitsstrafe bekommen?
Natürlich. Auch wenn im vorliegenden Fall wohl eher eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt (vorausgesetzt es handelt sich um eine Ersttäterin), wäre auch für Schwangere eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung denkbar.
DogCult hat folgendes geschrieben::
Kann man etwas tun bezüglich der Angst (Einstweilige verfügung)?
Damit kenn ich mich nicht gut genug aus, um eine Antwort zu riskieren... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
Laut aussage der Freundin,wußte diese nicht das er überhaupt einen teleskopstab hatte.
Aber soetwas schützt ja bekanntlich vor schuld nicht.
Ist das denn unerheblich das Sie betrunken war und ebenfalls das ganze nur durch die anklageschrift weiss?
Oder führt soetwas zu strafmilderung?
Das muss doch vom Prinzip her von der Rechtslage eine Rolle spielen.
Es gibt da doch ein gesetzt oder zumindest erinnere ich mich dunkel daran das man bei nicht vollen bewußt sein(Blackout/Drogen ect) nicht voll straffähig ist oder?
Es gibt da doch ein gesetzt oder zumindest erinnere ich mich dunkel daran das man bei nicht vollen bewußt sein(Blackout/Drogen ect) nicht voll straffähig ist oder?
Problem dürfte sein, dass der Alkoholkonsum bzw. der Pegel nicht nachweisbar ist... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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