Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beurkundung-Patientenverfügung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beurkundung-Patientenverfügung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sum sum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 19:57    Titel: Beurkundung-Patientenverfügung Antworten mit Zitat

Stimmt es,dass eine patientenverfügung notariell beglaubigt werden muß, damit man als bevollmächtigte auch wirklich das sagen hat ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 08:37    Titel: Re: Beurkundung-Patientenverfügung Antworten mit Zitat

sum sum hat folgendes geschrieben::
Stimmt es,dass eine patientenverfügung notariell beglaubigt werden muß, damit man als bevollmächtigte auch wirklich das sagen hat ?


Die Frage haben Sie schon im Betreuungsrecht gestellt. Dort habe ich sie beantwortet.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sum sum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

.... und trotzdem danke.Ich habe das Forum ,,Betreuungsrecht ,, zu spät entdeckt und deshalb dort noch einmal die Frage gestellt,weil ich nicht wußte,ob ich im ,,Anwaltsrecht,, richtig bin. gruß sum sum
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.