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Aufwandsentschädigung

 
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Punch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 23:01    Titel: Aufwandsentschädigung Antworten mit Zitat

Fehlgeleitetes Rundschreiben i.S.e. Newsletters an Firma A. Diese wünschte aber keinen Newsletter, bzw. Werbung i.w.S. Beschwert sich also und weist Absender darauf hin. Verlangt gleichzeitig eine Aufwandsentschädigung für die bereits entstandenen Mühe. Möglich? Falls ja in welcher Höhe? Habt ihr einige Quellenangaben?

Gibt es hier bereits einige Urteile? Sittenwidrig ist das ganze, klaro. Aber woraus fordert man die Aufwandsentschädigung? Habt ihr hier evtl. eine AGL?

Herzlichen Dank für Eure Mühe im Vorfeld. Hoffe mal an anderer Stelle behilflich zu sein...
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll denn der Aufwand sein?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Punch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

z.B. die Mühe sich bezüglich der Werbung zu beschweren....etc. Faxkosten, etc.

Weiß genau ich habe hierzu mal was genaueres gelesen, leider finde ich dieses aber nciht mehr...
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