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Hallo allerseits!
Falls ich im falschen Forum bin, man möge es mir verzeihen.
Ich habe folgendes Problem/Anliegen:
Ich, 35 Jahre und Arbeitlosenhilfeempfänger, lebe in einer Mietwohnung (ca. 59 m²). In der Wohnung lebt auch noch eine zweite Person, nämlich meine Mutter, die erwerbstätig ist. Nach meinem Verständnis bilden wir somit keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine so genannte Haushaltsgemeinschaft - ist das korrekt?
Ich erhalte von meiner Mutter keine finanzielle Unterstützung, da sie aufgrund ihres geringen Verdienstes und ihren eigenen persönlichen Verpflichtungen (Darlehenstilgungen, Versicherungen, KFZ, etc.) gerade selbst so über die Runden kommt. Was sie in den "Haushalt" mit einbringt ist, dass das Telefon auf sie angemeldet ist und sie die Kabelgebühren+GEZ bezahlt. Bei Dingen des täglichen Lebens verhält es sich so, dass der Eine oder der Andere mal einkaufen geht.
Von meinem Geld der Arbeitslosenhilfe trage ich die Miete und sämtliche Nebenkosten für die Wohnung einzig und alleine selbst. Ansonsten haben wir getrennte Kassen.
Nun wird auf dem Antrag zu ALGII verlangt, alle Personen einzutragen die mit in dem Haushalt leben – in meinem Fall die Mutter. Soweit so gut. Es wurde mir heute, in einer wirklich skurilen Veranstaltung meiner zuständigen Arbeitsagentur, mitgeteilt ich müsse eine Verdienstbescheinigung von der Mutter zu meinem Antrag beifügen. In dieser Verdienstbescheinigung, die von ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden soll wird aber nur ihr monatlicher Verdienst bescheinigt. Ihre eigenen finanziellen Verpflichtungen werden dabei völlig außer Acht gelassen! Außerdem ist meine Mutter ja nicht mehr für mich finanziell verantwortlich.
Dazu habe ich folgende Artikel im Internet gefunden:
…Bilden Eltern und Kinder in einer Wohnung eine "Bedarfsgemeinschaft", auch wenn die Kinder schon volljährig und nicht mehr in der Ausbildung sind?
Das Gesetz vermutet bei einer "Haushaltsgemeinschaft" von Verwandten oder Verschwägerten, dass der ALG-II-Antragsteller auch Leistungen von den Verwandten erhält. Dies gilt allerdings nur, wenn Einkommen oder Vermögen der Verwandten deren Bedarf mehr als deckt und der ALG-II-Antragsteller wenigstens teilweise auf ihre Kosten lebt. In einem solchen Fall sollen Einkommen oder Vermögen angerechnet werden, die Details sind allerdings noch nicht bekannt. Der Antragsteller kann die Vermutung widerlegen, hat aber die Beweispflicht. Bis zu einer Entscheidung muss keine Auskunft über Einkommen oder Vermögen Verwandter gegeben werden. Unklar ist zudem noch, was in Fällen geschieht, in denen Verwandte die Auskünfte oder Zuwendungen verweigern….
….Hier wird nach weiteren Angehörigen im Haushalt gefragt. Tragen Sie zum Beispiel Ihre zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kinder ein. Wenn Verwandte (z.B. Eltern, Großeltern oder Geschwister) oder "Verschwägerte" auch noch in Ihrem Haushalt wohnen, ohne Sie allerdings finanziell zu unterstützen, sollten Sie auf einem Extrablatt klarstellen, dass Sie kein Geld oder keine geldwerte Hilfe von den anderen Haushaltsangehörigen erhalten! Sie dürfen dann nicht zur Berechnung ihres Bedarfs auf Arbeitslosengeld II einbezogen werden. Sie müssen auch nur die Personen eintragen, die mit Ihnen verwandt oder verschwägert sind. Sonstige Mitbewohner, etwa in Wohngemeinschaften, spielen keine Rolle….
Jetzt ist meine Frage, was ich denn nun in den Antragsbogen mit bei fügen soll, bzw. eintragen muß oder nicht muß? Und, wie soll ich diese so genannte „Vermutung“ widerlegen bzw. beweisen? Und was heißt in diesem Zusammenhang "...der ALG-II-Antragsteller wenigstens teilweise auf ihre Kosten lebt". Was ist darunter zu verstehen? Ich lebe nun mal nicht auf „Kosten“ meiner Mutter. Und was mache ich, wenn meine Mutter, wie oben erwähnt, eine Auskunft ihrer Einkünfte verweigern würde? Zwingen kann ich Sie nach meinem Rechtsverständnis dazu nicht, die Behörde schon gar nicht, oder?.
Auch Telefonate mit der Hotline der Arbeitsagentur haben nichts gebracht
Für Ratschläge und Tipps wie ich mich wäre ich dankbar
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