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Apotheker verweigert Rezeptbelieferung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.03.05, 19:01    Titel: Apotheker verweigert Rezeptbelieferung Antworten mit Zitat

Guten Tag !

Am Wochenende war mein kleiner Sohn erkrankt, ich suchte mit Ihm den ärztlichen Notdienst auf. Nach der Untersuchung verordnete der Arzt 2 Medikamente, das Rezept versuchte ich dann in der Nachtapotheke einzulösen.
Der Apotheker verweigerte die Abgabe der beiden Arzneien, da angeblich in seinem Computer vermerkt sei, daß bei Kindern unter 2 Jahren die verordneten Arzneien nicht verwendet werden könnten.
IIch sollte statt dessen andere Medikamente nehmen, welche auch in der Apotheke vorrätig waren.
Mir kam die Sache komisch vor, daher bin ich nochmals zur Notdienstpraxis gefahren und habe den Fall geschildert.
Der Arzt hat nochmals die Dosis überprüft, konnte aber keinen Dosisirrtum feststellen. Er hatte nach Körpergewicht die Dosis genau berechnet und erklärte mir, daß er auf Grund seiner Untersuchung die beiden Arzneimittel dennoch für angezeigt hält und im Rahmen seiner Therapiefreiheit den Einsatz trotz der geringen Altersunterschreitung meines Sohnes für notwendig erachtet.
Er ließ in der Apotheke anrufen und mitteilen, daß kein Irrtum beim Rezept vorliegt.
Frohen Mutes fuhr ich also wieder zur besagten Apotheke, erhielt jedoch wieder die Arzneien nicht ausgehändigt. Angeblich dürfe der Apotheker keine Medikamente abgeben, die zur Anwendung erst ab einem bestimmten Alter zugelassen sind. Ich habe dann aufgegeben und mich mit den vom Apotheker vorgeschlagenen Alternativpräparaten zufriedengegeben, um zumindest irgendein Heilmittel zu erhalten. Ich war heute noch bei unserem Hauskinderarzt zur Kontrolluntersuchung, meinem Sohn geht es wieder einigermassen gut. Der Kinderarzt war vom Verhalten des Apothekers sehr empört und hat mir erklärt, daß ein Arztrezept grundsätzlich zu beliefern ist. Zwar sei der Apotheker verpflichtet, bei begründeten Zweifeln an einem Rezept zunächst die Abgabe zu verweigern. Falls jedoch, so wie in meinem Fall geschehen, die Zweifel durch den Anruf der Notdienstpraxis ausgeräumt wurden, hätte in jedem Fall die Arzneimittelabgabe erfolgen müssen. Eine weitergehende
Einflussnahme auf die ärztliche Therapieentscheidung sei gesetzeswidrig, er empfahl mir, den Apotheker bei der Apothekerkammer anzuzeigen.
Die verordneten Medikamente seien zwar nicht üblich in der Kinderheilkunde, die Dosis wurde jedoch korrekt berechnet und eine Anwendung wäre in jedem Fall vertretbar und
erfolgversprechend gewesen.
Nun bin ich mit Sicherheit kein "Prozeßhansel" und werde, da mein Kind wieder genesen
ist, wohl von einer Anzeige gegen den Apotheker absehen.
Grundsätzlich interessiert mich aber als Patient schon, wer denn nun eigentlich zu bestimmen hat, welche Arzneimittel für mich die richtigen sind. Durch die Medien geistert ja auch seit Wochen ein sog. "Hausapothekermodell" der Barmerkrankenversicherung.
Angeblich soll ja nun der Apotheker wohl zunehmend in die Entscheidung über die Behandlung eingebunden werden. Hatte der Apotheker vielleicht sogar Recht ?
Aber wem kann und soll man denn dann letztendlich in Fragen der Medikamenteneinnahme überhaupt noch vertrauen ?
Fragen über Fragen, kann mir hier jemand weiterhelfen ? Im voraus vielen Dank für jede Antwort.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.04.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag !

Falls meine Frage zu speziell sein sollte bzw. im falschen Forum gelandet ist, dann bitte ich um kurze Antwort.
Ich stelle dann ggf. anderswo ein.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.04.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Leider kann ich hier auch keine Antwort geben, der Beitrag wirft jedoch tatsächlich im Zeichen immer neuer "Hausapothekermodelle" eine ganz entscheidente Frage auf:
Darf ein Apotheker nach derzeit geltender Rechtslage von einer ärztlichen Verschreibung abweichen oder nicht, wenn der Arzt klar zum Ausdruck gebracht hat, daß er keine Substitution wünscht ?
Bislang war "RECIPE" ein Imperativ, im Sinne einer ungestörten Arzt-Patientenbeziehung sollte dies auch so bleiben. Ein Wildwuchs und Zuständigkeitswirrwarr allererster Güte dürfte ansonsten unvermeidbar sein.
Eine langjährige gute Freundin von mir ist Apothekerin, sie gibt selbstkritisch zu, daß wohl kein Apotheker nach 7 oder 8 Semestern Pharmaziestudium tatsächlich in der Lage ist, auch nur im entferntesten therapeutische Entscheidungen zu treffen.
Die verheerenden Beratungsergebnisse bei Testeinkäufen von Verbraucherschützern in Apotheken bestätigen dies vollumfänglich.
Also, Schuster, bleib bei deinen Leisten !!
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