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Wie kann ich über das Schicksal meiner Mutter wachen?

 
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Bine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 10.04.05, 22:51    Titel: Wie kann ich über das Schicksal meiner Mutter wachen? Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Mutter ist von meinem Vater geschieden.
Meine Mutter hat vor längerem eine Generalvollmacht über ihre Finanzen meinem Vater erteilt.
Jetzt ist meine Mutter nach einem sehr schweren Hirnschlag 100%ig pflegebedürftig und liegt im Krankenhaus. Sie kann sich nicht mehr verständigen und ich bin noch nicht einmal sicher, ob sie mich noch erkennt.
Mein Vater will sie nun woanders unterbringen. Kann er das so einfach?
Kann ich eine Verfügung erwirken, daß mein Vater nicht eigenmächtig alle Werte meiner Mutter vereinnahmt?
Ist es somit möglich einen unabhängigen bzw. amtlichen Vormund bestimmen zu lassen, der die Interessen meiner Mutter zu lebzeiten vertritt.

Im voraus vielen Dank für ihre Antworten
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 07:18    Titel: Re: Wie kann ich über das Schicksal meiner Mutter wachen? Antworten mit Zitat

Bine hat folgendes geschrieben::
Hallo,

meine Mutter ist von meinem Vater geschieden.
Meine Mutter hat vor längerem eine Generalvollmacht über ihre Finanzen meinem Vater erteilt.
Jetzt ist meine Mutter nach einem sehr schweren Hirnschlag 100%ig pflegebedürftig und liegt im Krankenhaus. Sie kann sich nicht mehr verständigen und ich bin noch nicht einmal sicher, ob sie mich noch erkennt.
Mein Vater will sie nun woanders unterbringen. Kann er das so einfach?
Kann ich eine Verfügung erwirken, daß mein Vater nicht eigenmächtig alle Werte meiner Mutter vereinnahmt?
Ist es somit möglich einen unabhängigen bzw. amtlichen Vormund bestimmen zu lassen, der die Interessen meiner Mutter zu lebzeiten vertritt.

Im voraus vielen Dank für ihre Antworten


Wenn die Vollmacht wirklich nur die Finanzen betrifft, kann Ihr Vater nicht über den Aufenthalt Ihrer Mutter entscheiden. Dann können Sie beim zust. Amtsgericht eine Betreuung für den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" beantragen.

Bei "Generalvollmacht" könnte es sich evtl. aber auch um eine u´mfassende (Vorsorge-)Vollmacht handeln, was einer Betreuung grds. entgegenstünde. Es kommt auf den Wortlaut an.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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