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Verfasst am: 11.04.05, 09:31 Titel: Vermögenssorge gegen den Willen des Betreuten
Hallo,
wie aussichtsreich ist ein Antrag auf Vermögenssorge (Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit bestehen schon), wenn sich der Betreute (55 Jahre, psychisch krank) dagegen verwehrt und zu 90 Prozent sinnvolle Geschäfte macht.
Darf ein Vertragspartner bzw. Drittperson Antrag auf Vermögenssorge stellen, da der jetzige rechtl. Betreuer die Übernahme des Wirkungskreises scheut?
Verfasst am: 11.04.05, 12:24 Titel: Re: Vermögenssorge gegen den Willen des Betreuten
Glache hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wie aussichtsreich ist ein Antrag auf Vermögenssorge (Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit bestehen schon), wenn sich der Betreute (55 Jahre, psychisch krank) dagegen verwehrt und zu 90 Prozent sinnvolle Geschäfte macht.
Darf ein Vertragspartner bzw. Drittperson Antrag auf Vermögenssorge stellen, da der jetzige rechtl. Betreuer die Übernahme des Wirkungskreises scheut?
vielen Dank
Ja, jedermann darf eine Erweiterung der Betreuung anregen. Das Gericht holt dann ein psychiatrisches Gutachten ein und hört den Betroffenen persönlich an. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind und der jetzige Betreuer nicht übernahmebereit ist, kann auch ein neutraler (Berufs-)Betreuer bestellt werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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