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ich habe kürzlich ein Gebrauchtes Mountainbike erstanden, Das Fahrrad wurde am 21.01.2004 von meinem Vorbesitzer gekauft. Weiß jemand, ob die Möglichkeit besteht, einen nun aufgetretenen mangel über die Herstellergarantie abzuwickeln?
Wenn eine Garantieabwicklung rechtlich möglich sein sollte, muß dann das Fahrrad zum Händler bei dem es gekauft wurde, oder kann jeder Vertragshändler die Garantie abwickeln?
Es handelt sich um ein Scott Fahrrad, das bekantlich ja kein Billigrad ist.
(Gesetzliche) Gewährleistungsansprüche müssen beim Verkäufer geltend gemacht werden. Diese bestehen zwar nur gegenüber dem Erstkäufer, dieser kann seine Ansprüche jedoch an Sie abtreten.
(Freiwillige) Herstellergarantie ist beim Hersteller geltend zu machen. Dieser kann jedoch die Garantiebedingungen nach eigenem Ermessen festlegen. Gibt es eine Klausel "nur für Erstbesitzer", hätten Sie keine Ansprüche. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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(Freiwillige) Herstellergarantie ist beim Hersteller geltend zu machen.
...bleibt aber die Frage, ob diese Garantie "über" jeden Vertragshändler geltend gemacht werden kann. Das wäre ja bedeutend bequemer, als das Rad zum Hersteller zu bringen/schicken. Ich denke, jeder Vertragshändler ist zur Abwicklung der Garantie verpflichtet. Wissen tu ichs aber nicht.
Also - Garantie ist eine freiwillige Leistung. Also kann der Hersteller darin festhalten was er will. Meist ist es aber so, das Garantieansprüche bei jedem Vertragshändler angemeldet werden können. Andere Regelungen wären ja auch sehr kundenunfreundlich. Und mit einer Garantie will man ja schließlich seine Kundenfreundlichkeit darstellen.
Schau mal in Deine Garantieunterlagen oder ruf einfach beim Hersteller an.
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