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Verfasst am: 11.04.05, 20:54 Titel: Anwältin mit falschem Briefkopf
Hallo,
Ein bekannter von mir hat eine Abmahnung einer Anwältin, wegen eines fehlenden Impressum auf dessen Internetseite bekommen. Diese Anwältin schreibt im Namen Ihres Mandanten, der angeblich ein Mitkonkurrent meines Bekannten ist.
Da er der Sache auf den Grund gehen wollte, hat dieser einen Detektiv beauftragt um Nachforschungen anzustellen und siehe da, der Mandant ist der Ehemann der Anwältin. Diese arbeitet unter ihrem vollständigen Namen in einer großen bekannten Anwaltskanzlei, wo sie mit ihrem vollen Namen (Doppelname, Geburtsname und Name des Ehemannes) auftritt, die Abmahnschreiben versendet sie aber nur mit ihrem Geburtsnamen, damit keiner eine Verbindung zwichen Mandant und seiner Anwältin herstellen kann. Hat einer eine Idee, wie sich mein bekannter verhalten soll?
Dieser steht schon in den Startlöcher und möchte gerne mit der Sache an die Öffentlichkeit gehen um andere vor diesem Pärchen zu schützen.
Vielen Dank schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Joluke
Verfasst am: 11.04.05, 22:21 Titel: Re: Anwältin mit falschem Briefkopf
joluke hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Ein bekannter von mir hat eine Abmahnung einer Anwältin, wegen eines fehlenden Impressum auf dessen Internetseite bekommen. Diese Anwältin schreibt im Namen Ihres Mandanten, der angeblich ein Mitkonkurrent meines Bekannten ist.
Da er der Sache auf den Grund gehen wollte, hat dieser einen Detektiv beauftragt um Nachforschungen anzustellen und siehe da, der Mandant ist der Ehemann der Anwältin. Diese arbeitet unter ihrem vollständigen Namen in einer großen bekannten Anwaltskanzlei, wo sie mit ihrem vollen Namen (Doppelname, Geburtsname und Name des Ehemannes) auftritt, die Abmahnschreiben versendet sie aber nur mit ihrem Geburtsnamen, damit keiner eine Verbindung zwichen Mandant und seiner Anwältin herstellen kann. Hat einer eine Idee, wie sich mein bekannter verhalten soll?
Dieser steht schon in den Startlöcher und möchte gerne mit der Sache an die Öffentlichkeit gehen um andere vor diesem Pärchen zu schützen.
Vielen Dank schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Joluke
Ist der "Ehegatten-Mandant" ein Konkurrent Ihres "Bekannten" ?
Es ist nicht verboten, die eigene Ehefrau als Anwältin zu beauftragen. Das ist nichts anderes als wenn man mit einer Ärztin verheiratet ist und sich von ihr behandeln läßt.
Daß Frauen nicht immer ihren vollen Doppelnamen verwenden, ist auch nicht besonders ungewöhnlich.
Es ist nicht verboten, die eigene Ehefrau als Anwältin zu beauftragen. Das ist nichts anderes als wenn man mit einer Ärztin verheiratet ist und sich von ihr behandeln läßt.
Daß Frauen nicht immer ihren vollen Doppelnamen verwenden, ist auch nicht besonders ungewöhnlich.
In der Firma in der Sie als Partner-Anwältin tätig ist beutzt sie Ihren vollen Namen in dem abmahnschreiben nicht. Ich denke um zu verschleiern, das eine Beziehung zwichen Ihr und ihrem Mandanten besteht. Ihr Mandant ist kein Konkurent meines Bekanten Sie handeln mit völlig unterschiedlichen Waren. Ich denke das es sich hier um einen guten Nebenverdienst der Anwältin und ihres Mannes handelt. Der Streitwert wurde übrigens auf 17500 Euro angesetzt die Anwaltskosten die meinem Bekanten von der Anwältin in Rechnung gestellt werden belaufen sich auf 800 Euro.
Abzocke sag ich da nur!!
Gruß
Joluke
Gerade heute abend berichtete der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizäcker im Fernsehen darüber, daß er vor rund 60 Jahren als Rechtsanwalt seinen Vater in einem Strafverfahren vor dem International Military Tribune in Nürnberg vertreten hatte.
Es ist absolut kein Problem, daß ein Anwalt nahe Angehörige vertritt - ob nun der Herr Bundespräsident seinen Vater oder ob in Ihrem Fall die Anwältin Ihren Ehemann. Wenn man gegen die Forderungen der Gegenseite vorgehen will, muß man sich schon bessere Argumente überlegen.
Gerade heute abend berichtete der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizäcker im Fernsehen darüber, daß er vor rund 60 Jahren als Rechtsanwalt seinen Vater in einem Strafverfahren vor dem International Military Tribune in Nürnberg vertreten hatte.
Es ist absolut kein Problem, daß ein Anwalt nahe Angehörige vertritt - ob nun der Herr Bundespräsident seinen Vater oder ob in Ihrem Fall die Anwältin Ihren Ehemann. Wenn man gegen die Forderungen der Gegenseite vorgehen will, muß man sich schon bessere Argumente überlegen.
Ich habe großen Respekt vor Herrn Richard von Weizäcker und es ganz normal und ehrenhaft, dass ein Anwalt seinem Vater hilft. Darum geht es auch nicht. Das die Anwältin ihren Mann vertreten kann ist klar. Aber doch nicht zur reinen Geldbeschaffung, was hier ganz offensichtlich geschieht.
Mein Bekannter handelt mit Campingartikel, sein angeblicher Konkurrent mit Haushaltsartikel!
Ich habe mich im Internet ein bisschen mit dem Thema Abmahnungen an Konkurrenten beschäftigt. Diese Abmahnungen nehmen in letzter Zeit überhand und sind in den meisten Fällen nicht begründet. Langsam sehen die Gerichte das auch so. Die Abmahnung an sich, ist völlig in Ordnung, wenn sie begründet ist und der Abmahnende einen Schaden durch das vergehen des Abzumahnenden erleidet. Aber, nicht wenn ein Mann einen angeblichen Mitkonkurrenten durch seine Ehefrau abmahnen lässt damit diese und er 800 Euro kassieren können.
Auch finde ich es nicht richtig, dass der Abzumahnende schon mal mit 800 Euro in Vorkasse gehen soll, obwohl die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist. Jetzt kommt bestimmt wieder der Einwand von einigen, dass die Gesetzeslage nun mal so ist. Dann sollte dieses Gesetz schleunigst geändert werden, denn dieses Gesetz ist eine Gelddruckmaschine für unseriöse Anwälte. Und wenn der Abgemahnte nicht bezahlt und sich einen Anwalt nimmt, bleibt er auf seinen Anwaltskosten sitzen.
joluke
Mein Bekannter handelt mit Campingartikel, sein angeblicher Konkurrent mit Haushaltsartikel!
Das schließt nicht notwendigerweise die Rechtmäßigkeit der Abmahnung aus.
joluke hat folgendes geschrieben::
Ich habe mich im Internet ein bisschen mit dem Thema Abmahnungen an Konkurrenten beschäftigt. Diese Abmahnungen nehmen in letzter Zeit überhand und sind in den meisten Fällen nicht begründet.
Auch das haben Sie sicher genau geprüft.
joluke hat folgendes geschrieben::
Auch finde ich es nicht richtig, dass der Abzumahnende schon mal mit 800 Euro in Vorkasse gehen soll, obwohl die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist.
Niemand verlangt Vorauskasse. Der "Bekannte" kann es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dann wird die Sache geklärt, und erst bei Rechtskraft des Urteils muß der "Bekannte" zahlen.
Mein Bekannter handelt mit Campingartikel, sein angeblicher Konkurrent mit Haushaltsartikel!
Das schließt nicht notwendigerweise die Rechtmäßigkeit der Abmahnung aus.
joluke hat folgendes geschrieben::
Ich habe mich im Internet ein bisschen mit dem Thema Abmahnungen an Konkurrenten beschäftigt. Diese Abmahnungen nehmen in letzter Zeit überhand und sind in den meisten Fällen nicht begründet.
Auch das haben Sie sicher genau geprüft.
joluke hat folgendes geschrieben::
Auch finde ich es nicht richtig, dass der Abzumahnende schon mal mit 800 Euro in Vorkasse gehen soll, obwohl die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt ist.
Niemand verlangt Vorauskasse. Der "Bekannte" kann es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Dann wird die Sache geklärt, und erst bei Rechtskraft des Urteils muß der "Bekannte" zahlen.
Aber den Ärgerund, die Aufregung und die Kosten für seinen Anwalt, danach fragt erst eimal keiner. Ja Ja, ich sehe schon hier sind nur Anwälte oder die es eimal werden möchten und denen die Moral egal ist.
Die Abmahnmasse hat im wesentlichen 2 Hintergründe:
Wettbewerbsschutz und Verbraucherschutz.
Man sollte nicht vergessen, dass es in der Regel getroffene Hunde sind, die bellen. Personen, die sich durch unseriöse Geschäftsmethoden Vorteile sichern, um Ihre Konkurrenten oder den Verbraucher abzuzocken - ob nun absichtlich oder aus Schlampigkeit
Klar gibt es auch Mißbrauch. Den erkennt man aber an anderen Kriterien als am Namen der Anwältin. Wenn man also nicht einmal erklären kann, wieso genau das abgemahnte Verhalten nicht wettbewerbs- oder verbraucherschutzwidrig, sollte man m.E. etwas leiser treten. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Die Abmahnmasse hat im wesentlichen 2 Hintergründe:
Wettbewerbsschutz und Verbraucherschutz.
Man sollte nicht vergessen, dass es in der Regel getroffene Hunde sind, die bellen. Personen, die sich durch unseriöse Geschäftsmethoden Vorteile sichern, um Ihre Konkurrenten oder den Verbraucher abzuzocken - ob nun absichtlich oder aus Schlampigkeit
Klar gibt es auch Mißbrauch. Den erkennt man aber an anderen Kriterien als am Namen der Anwältin. Wenn man also nicht einmal erklären kann, wieso genau das abgemahnte Verhalten nicht wettbewerbs- oder verbraucherschutzwidrig, sollte man m.E. etwas leiser treten.
Hallo,
Ich habe mir eure Diskussion eine weile angesehen und muß jetzt auch mal was dazu sagen.
Bin kein Jurist, muss Joluke in dieser Sache, sollte sie so bis jetzt abgelaufen sein, aber Recht (nicht juristisch, sondern moralisch und menschlich) geben.
Es ist eine Schande, daß solche Anwälte noch eine Zulassung haben. Das Anwälte zusammen halten ist doch klar. Geld machen um jeden Preis, ohne Rücksicht auf Verluste. Natürlich ist so ein armer Hund dann getroffen und der soll auch noch die Munition bezahlen!
Gruß Labordax
Die Abmahnmasse hat im wesentlichen 2 Hintergründe:
Wettbewerbsschutz und Verbraucherschutz.
Man sollte nicht vergessen, dass es in der Regel getroffene Hunde sind, die bellen. Personen, die sich durch unseriöse Geschäftsmethoden Vorteile sichern, um Ihre Konkurrenten oder den Verbraucher abzuzocken - ob nun absichtlich oder aus Schlampigkeit
Klar gibt es auch Mißbrauch. Den erkennt man aber an anderen Kriterien als am Namen der Anwältin. Wenn man also nicht einmal erklären kann, wieso genau das abgemahnte Verhalten nicht wettbewerbs- oder verbraucherschutzwidrig, sollte man m.E. etwas leiser treten.
Natürlich bellen getroffene Hunde, sollen sie sich zu unrecht schlagen lassen und schön das Maul halten und einfach zahlen?? Das währe solchen Anwälten das liebste, ohne großen Aufwand zu kassieren. Echt toll!!
Natürlich bellen getroffene Hunde, sollen sie sich zu unrecht schlagen lassen und schön das Maul halten und einfach zahlen?? Das währe solchen Anwälten das liebste, ohne großen Aufwand zu kassieren. Echt toll!!
Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Impressum haben, ist die ganze Diskussion doch unnötig?
Wenn nicht, geht es dann nicht nur darum, ob der "richtige" oder der "falsche" von Ihnen verlangt, dass Sie ein rechtswidriges Verhalten unterlassen? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Impressum haben, ist die ganze Diskussion doch unnötig?
Wenn nicht, geht es dann nicht nur darum, ob der "richtige" oder der "falsche" von Ihnen verlangt, dass Sie ein rechtswidriges Verhalten unterlassen?
Es gibt keinen Automatismus "unzulässiges Wettbewerbsverhalten --> Zahlungsverpflichtung gegenüber jedem, der darauf hinweist". Und selbst wenn (wie hier vermutlich) unzureichende Anbieterangaben gemacht werden, wäre hier die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Ehemanns der Abmahnanwältin ausgeschlossen, da er den Umständen nach ersichtlich mißbräuchlich wäre (wenn denn im vorliegenden Fall überhaupt der Anspruch gerade dieses "Wettbewerbers" begründet wäre.)
Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Impressum haben, ist die ganze Diskussion doch unnötig?
Wenn nicht, geht es dann nicht nur darum, ob der "richtige" oder der "falsche" von Ihnen verlangt, dass Sie ein rechtswidriges Verhalten unterlassen?
Es gibt keinen Automatismus "unzulässiges Wettbewerbsverhalten --> Zahlungsverpflichtung gegenüber jedem, der darauf hinweist". Und selbst wenn (wie hier vermutlich) unzureichende Anbieterangaben gemacht werden, wäre hier die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Ehemanns der Abmahnanwältin ausgeschlossen, da er den Umständen nach ersichtlich mißbräuchlich wäre (wenn denn im vorliegenden Fall überhaupt der Anspruch gerade dieses "Wettbewerbers" begründet wäre.)
mbG
Angesichts des konstruktiven Beitrags vom neuen Nutzer labordax, der sich unverhofft und sicher das erste mal in eine Diskussion einmischt, sollte man die Diskussion beenden, da es den Nutzern (bei denen es sich vermutlich um ein und dieselbe Person handelt) offenbar um eine Diskussion gar nicht geht.
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