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Haftpflichtversicherung zahlt erst nach Rechnungseingang?

 
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Karja
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 18:43    Titel: Haftpflichtversicherung zahlt erst nach Rechnungseingang? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Nachbarin A beschädigt Nachbarin B´s Glaskeramikkochfeld. Der Schaden wird an die Haftpflichtversicherung von A gemeldet und es wird ein Kostenvoranschlag eingereicht. Die Reparatur wird von der Versicherung anerkannt, allerdings verlangt die Versicherung die Rechnung der Reparatur. Heisst das nun, daß B zunächst in Vorleistung gehen muß, um einen Ersatz zu bekommen? Kann B nicht von der Versicherung "verlangen" den Betrag zu überweisen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
_________________
Viele Grüße
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach den Techniker fragen, ob man die Rechnung auch an die Versicherung weiterreichen kann. Wenn er keine Vorauszahlung möchte reicht man die Rechnung durch und gut ist.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Karja
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

So ganz verstehe ich Ihre Antwort nicht Mit den Augen rollen

Kann B von der Versicherung "verlangen" den anerkannten Schadensbetrag auf ihr Konto zu überweisen?
_________________
Viele Grüße
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es wohl ein Mißverständniss. "Wenn er keine Vorauszahlung.....! Da war wohl der Techniker gemeint gegeüber dem Kunden und nicht der Kunde gegenüber der Versicherung.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftpflichtversicherung zahlt immer an den Geschädigten aus, das heißt an Person B... Bringt das vielleicht etwas Licht ins Dunkel? Ich verstehe die Frage von Karja nicht so ganz... Traurig
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Karja
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer an den Geschädigten aus, das heißt an Person B... Bringt das vielleicht etwas Licht ins Dunkel? Ich verstehe die Frage von Karja nicht so ganz... Traurig


Ja, das bringt Licht ins Dunkel. Die Versicherung der "Täterin" hat zwar den Schaden anerkannt, aber der Geschädigten geschrieben, daß sie die Rechnung der Reparatur zugesendet haben wollen. Die Geschädigte weiß nun nicht, ob sie zunächst die Reparatur "aus eigener Tasche" zahlen muß oder ob, sie von der Versicherung verlangen kann, ihr das Geld auszuzahlen.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

sie kann sich von der versicherung sicherlich problemlos bestätigen lassen, dass diese die kosten übernimmt.
oder sie bekommt eine rechnung, diese an die versicherung schicken, dass die gelich an die entsprechende firma zahlen soll...ansonsten eben zunächst selbst bezahlen, die rechnung an die versicherung, und sich aufs konto überweisen lassen.
_________________
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