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eigene Kinder der Lehrer

 
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baer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.03.05, 21:59    Titel: eigene Kinder der Lehrer Antworten mit Zitat

Frage: Darf ein Lehrer in der Notenkonferenz seines eigenen Kindes anwesend sein. Er unterrichtet sein Kind nicht, sondern nur einen Teil der Klasse. In der Konferenz werden auch "Kopfnoten" verhandelt und abgestimmt. Der Lehrer spricht Kollegen später darauf an. (Hessen) Frage
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BaW
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 26.03.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da offenbar in der Notenkonferenz auch die Noten des Teiles der Klasse besprochen werden, die durch den Lehrer unterrichtet werden muss er doch sogar anwesend sein!

Und er darf auch anwesend sein. Ich sehe hier auch keinen direkten Interesenkonflkt, da er sein eigenes Kind nicht unterrichtet. Was meinen Sie mit "Er spricht Kollegen später darauf an?".

Es gibt eine Soll-Regelung, nach der Lerher nicht ihre eignen Kinder unterrichten sollten.

Alles Aussagen für BaWü
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also, der Lehrer unterrichtet in der Klasse, aber nicht sein Kind? Dann wird eine Klassenkonferenz durchgeführt? In der Konferenz stimmen alle Lehrer über die Kopfnoten aller Kinder ab?

Das ist ja schon mal Unsinn. Wie soll ein Lehrer über die Kopfnote für ein Kind abstimmen können, das er nicht unterrichtet (selbst, wenn er es kennt, weil es zufällig sein eigenes ist)?

Ist die Kopfnote ein Verwaltungsakt? Dann gilt § 20 I Ziff. 2 VwVfG: Im Verwaltungsverfahren sind Angehörige von der Beteiligung ausgeschlossen. Verwaltungsakt ist die Note nur, wenn sie Abschluss- oder Versetzungsrelevant ist. Das ist wohl bei Kopfnoten regelmäßig nicht der Fall.

Oder ist es so, dass nur die Lehrer über die Note abstimmen, die das Kind nur unterrichten? Dann ist es doch wohl auch in Ordnung, dass der Lehrer anwesend ist.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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baer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.03.05, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst mal.
Der Lehrer stimmt nicht über die Noten des eigenen Kindes ab. Aber ist nicht das Abstimmungsverhalten der Kollegen in Konferenzen, in denen Beteiligung der Eltern(vertreter) ja ausgeschlossen ist, Konferenzgeheimnis? Es geht um die Halbjahresnotenkonferenzen, das sind keine Versetzungskonferenzen.
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Lehrer dürfen überhaupt nicht ihre eigenen Kinder unterichten.
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Linus Cornell
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.01.2005
Beiträge: 493
Wohnort: im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Lehrer dürfen überhaupt nicht ihre eigenen Kinder unterichten.


Seit wann? Zu meiner Schuzeit - liegt zugegebenermaßen schon ein paar Jahre zurück - war das nicht so.
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Kimy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre an einer einzügigen Grundschule wie hier bei uns auch gar nicht machbar.

Man kann ja nicht den Lehrer versetzten, nur weil sein Kind in die Schule kommt.

Oder wie bei einer Bekannten von mir: beide Elternteile Englischlehrer, beide an der selben Schule und die einzigen Englischlehrer. Sie müssen ihr Kind doch unterrichten. Sie können es ja nicht während der Englischstunden vor die Tür schicken.
Ist zwar auch schon ein paar Jahre her, aber auch heute kann es anders doch gar nicht gehen.
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