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Eine bekannte von mir hat in der Berufsschule folgendes Problem:
Sie kann aufgrund von Psychischen und Körperlichen Problemen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Sie hat ein Attest vom Hausarzt und ein Psychologisches Attest. Beides wird aber von der Schule nicht aktzeptiert, Sie wurde zum Amtsarzt geschickt. Dieser sagt "du kannst ohne weiteres teilnehmen".
Für mich ist das eine unverschämtheit. Das Mädchen bekommt schon Psychische Deppressionen wenn Sie sich nur in der Umkleidekabine umziehen müsste, abgesehen von den Schmerzen die Sie aufgrund einer Hüftdysplasie hat.
Wo kann man gegen einen Amtsarzt vorgehen oder muss man erst den Klageweg nutzen um seine eigene Gesundheit nicht zu gefährden?
Bei den eigenen Ärzten ist man doch "Kunde" und bekommt somit fast alles bescheinigt was man möchte.
Der Amtsarzt ist der erste unparteiische Arzt, der sie untersucht hat.
Jo nen Arzt halt der wärend seines Studiums geschlafen hat.
Sorry aber ich kenn Sie. Ich weiss was das für Auswirkungen haben kann, Sie denkt schon daran die Ausbildung abzubrechen deswegen. Auch wenn Ihr das jetzt nicht nachvollziehen könnt, ich kann Sie verstehen, ich hatte auch mal Deppris.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.04.05, 16:20 Titel:
> Jo nen Arzt halt der wärend seines Studiums geschlafen hat.
Was befähigt Sie, hier eine medizinische Diagnose abzugeben, die der eines Fachmannes widerspricht?
> Aber wenn Sie das macht verklag ich den Amtsarzt.
Weswegen meinen Sie, als Unbeteiligter überhaupt Klage einreichen zu können? Auf was wollen Sie denn klagen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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> Jo nen Arzt halt der wärend seines Studiums geschlafen hat.
Was befähigt Sie, hier eine medizinische Diagnose abzugeben, die der eines Fachmannes widerspricht?
Der sogenannte "Fachmann" hat sich die Dame 10 Minuten angeschaut, ich kenn Sie seit 5 Jahren, weiss von Ihrem 5 Selbstmordversuchen etc. Wobei ich finde es ja schon eine Frechheit wenn sich so einer überhaupt als "fachmann" bezeichnet. Und Deppressionen sind durchaus ein Grund Sie vom Sportunterricht freizustellen, ich wurde deswegen sogar ausgemustert.
Es sind ja auch nichtnur Ihre psychischen Probleme sondern auch Ihre schmerzen in der Hüfte. Sie hat schmerzen und kann deswegen nicht teilnehmen, das führt zur Arbeitsverweigerung und zur Entlassung. Dann muss man sowieso zwangsläufig klagen.
Aber meine Frage bleibt unbeantwortet: Wo kann man sich über einen Amtsarzt beschweren bzw würde es reichen einen anderen aufzusuchen?
> Jo nen Arzt halt der wärend seines Studiums geschlafen hat.
Was befähigt Sie, hier eine medizinische Diagnose abzugeben, die der eines Fachmannes widerspricht?
> Aber wenn Sie das macht verklag ich den Amtsarzt.
Weswegen meinen Sie, als Unbeteiligter überhaupt Klage einreichen zu können? Auf was wollen Sie denn klagen?
Na, ganz so eng muß man ja einen Fargesteller nicht an seinem laienhaften Wortlaut festhalten: Er wird wohl meinen, dass er den Klageweg ins Auge fassen will und will eben wissen, wie das geht. Wer weiß als Laie schon was von Klagebefugnis?
Aber immerhin:
1. Man kann als Betroffene/r (hier die Schülerin) auch den Anspruch auf Sportbefreiung klagweise durchsetzen, wenn die persönlichen, d.h. z.B. gesundheitlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
2. Man (w.o.) kann einen Arzt für die Folgen eines falschen Gutachtens zivilrechtlich in Anspruch nehmen, hier evtl. auf dem Umweg der Amtshaftungsklage.
3. Man kann - wenn die falsche Begutachtung gesundheitlich negative Folgen hat - auch Strafanzeige erstatten.
Also ganz so abwegig ist der Gedanke ja nicht, " Sie denkt schon daran die Ausbildung abzubrechen deswegen. (...) Aber wenn Sie das macht verklag ich den Amtsarzt."
Natürlich klingt das Ganze erst einmal so, als ob sich da einer anmaßt, es besser zu wissen als der Amtsarzt. Kann ja sein, dass er sich zusammen mit seiner Freundin in etwas hineinsteigert, was der Amtsarzt zu Recht belächelt.
Aber die Schilderung kann - das zeigt die Erfahrung - auch ganz und gar zutreffend sein. Die Oberflächlichkeit, mit der manche Amtsärzte über solche Fälle hinweggehen, ist schon bedrückend. Da kommt es dann auch ganz darauf an, wer da kommt: Oberstadt oder Unterstadt. Und wie er/sie sich darzustellen und auszudrücken in der Lage ist. Da ist schnell die Floskel bei der Hand: "Stell dich nicht so an!"
(Depressionen sind zudem ein ungünstiges Kleid, um andere für sich einzunehmen. Depressive kämpfen nicht um sich und für sich, sondern betäuben sich mit ihrer Depression, um nicht die Agression nach außen zu kehren.)
Man mache doch keine Illussionen darüber, wie oberflächlich und wie wenig sensibel mit solchen Lagen und Dispositionen in dieser kalten und abgestumpften Gesellschaft umgegangen wird, wenn es nicht die Tochter von Direktor XY ist, die Patientin mit der Privatversicherung etc.
Zitat:
Der Amtsarzt ist der erste unparteiische Arzt, der sie untersucht hat.
Leicht gesagt, aber: Unparteiischkeit ist da nicht das ausschlaggebende Merkmal. Bei - wenn die Darstellung des Fragestellers stimmt -Depressiven und zumal bei jugendlichen Depressiven ist eher Empathiefähigkeit gefragt. _________________ K. Wisser
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