Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schadensersatz wg. Nichtvermittelns von Kenntnissen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schadensersatz wg. Nichtvermittelns von Kenntnissen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mixmax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 17:26    Titel: Schadensersatz wg. Nichtvermittelns von Kenntnissen? Antworten mit Zitat

Meine Frage dreht sich darum, ob man den Ausbildungsvertrieb wg. Nichtvermittelns von erforderlichen Kenntnissen auf Schadensersatz wegen daraus resultierendem Vermögensnachteilen verklagen kann.

Folgender Sachverhalt:

Person X macht eine Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und steht kurz vor der Abschlussprüfung.

Während der Ausbildung hat diese Person nicht mal annährend die Arbeiten gemacht, die in dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben sind. Die Person hat im ersten Jahr ausschließlich Akten gesucht und im zweiten und dritten Jahr nur nach Phonodiktat geschrieben. Sie war beispielsweise, trotz mehrmaligem Bitten, nicht ein einziges Mal im Notariat. Wobei man ja annehmen könnte, dass eine Person, die den Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten gelernt hat, auch einfache Notariatsarbeiten verrichten könnte. Kann diese Person aber nicht, da ihr nicht die Gelegenheit dazu gegeben wurde, dies zu erlernen.

Das führt dazu, dass die Person sich nicht in dem von ihr erlernten Beruf bewerben kann, weil sie die Tätigkeiten einfach nicht beherrscht, da sie sie in der Praxis nie ausüben konnte. Das wird zu einem Ausbleiben von Arbeitseinkommen und somit zu einem erheblichen Vermögensnachteil führen!

Nun zu meiner Frage:

Würde es Sinn machen den Ausbildungsvertrieb auf Zahlung von Schadensersatz wegen Ausbleibens von Arbeitseinkommen ,oder zumindest wegen schlechteren Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt, zu verklagen?

Gibt es Musterprozesse, an denen mal sich orientieren könnte?

Würde PKH gewährt werden (gesetzt dem Fall, dass niedrige Einkommensverhältnisse vorhanden wären)?

In welcher Höhe wäre Schadensersatz berechtigt?

Würde es überhaupt zu Erfolg führen können, wenn man Rechtsanwälte verklagt? Die können sich doch eher irgendwie herauswinden als „normale Menschen“. Wenn man die Klage verlieren würde, hätte man nämlich (auch wenn PKH gewährt werden würde) die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen. D. h. wenn man es einfach versuchen würde, könnte es sein, dass man mit einem Berg von Schulden aus der Sache herausgeht.

Für Mithilfe wäre ich sehr dankbar!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 19:12    Titel: Re: Schadensersatz wg. Nichtvermittelns von Kenntnissen? Antworten mit Zitat

mixmax hat folgendes geschrieben::
[Würde es überhaupt zu Erfolg führen können, wenn man Rechtsanwälte verklagt? Die können sich doch eher irgendwie herauswinden als „normale Menschen“.


So ist es nun auch wieder nicht.
Wenn scheinbar häufig Anwälte erfolglos verklagt werden, dann meistens deswegen, weil Anwälte eben oft ohne richtiges Einschätzen der Sachlage verklagt werden ("der hat den Prozeß versemmelt...").

Ich würde vermuten, daß man u.a. auch danach fragen würde, warum die Person X nicht schon bereits während ihrer Ausbildung die Einhaltung des Rahmenplans verlangt hat und erst nach abgeschlossener Ausbildung damit ankommt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mixmax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Person X hat oft darum gebeten, dass der Ausbildungsrahmenplan eingehalten wird. Aber darauf kommt es doch nicht an?!? Der Ausbilder hat ja die Pflicht (und an die muss er ja nicht erst erinnert werden!) dem Azubi alle vorgeschriebenen erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.04.05, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mitverschulden kann es aber immer geben.
Als Analogie denke man an das rechtzeitige Rügen von Reisemängeln.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mixmax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 10.04.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

gut, aber angenommen ein Mitverschulden liegt nicht vor. Mehr als den Chef auf seine Pflichten hinzuweisen und darum zu bitten, die erforderliche Ausbildung zu bekommen, kann man ja nun auch nicht machen.
Gibt es vergleichbare Fälle, die man einsehen kann?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mixmax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

suche immer noch eine antwort auf meine frage. wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ilupeju
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wieso erkundigst Du Dich nicht bei der IHK? Dort gibt es ein Referat und der Sachbearbeiter könnte sich z.B. mit Deinem Ausbilder in Verbindung setzen, dass Du noch vor Ausbildungsschluß in die Abteilungen versetzt wirst. Ein Schadenersatz wird nur dann in Erwägung gezogen, wenn der Ausbildungsbetrieb nachweislich Ausbildungsinhalte nicht vermittelt hat. Als Beweis könnte Dein Ausbildungsheft gelten. Das bedeutet aber, dass es regelmäßig und ordentlich geführt ist. An Deiner Stelle würde ich versuchen so viel wie möglich noch mitzubekommen und durch die Prüfung zu kommen.

Viel Glück für die Prüfung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.