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Versicherungsschutz der GKV erloschen
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 05.04.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mariechen das ist richtig, wenn er noch Anspruch hatte, bei aufnahme der Ich AG, dann gelten die genannten Fristen.
Aber wenn die Ich AG (zufällig in diesem Fall) läuft? Will er dann alles aufgeben nur um in der GKV versichert zu sein ? Dann gibt es nur die Private. Und das kann nach eingehender Beratung keine schlechte Lösung sein.
Grüße Thom
_________________
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Mariechen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 06.04.05, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig, aber er wird sich kaum eine Private leisten können, weil er soviel Gewinn überhaupt nicht hat. Und es wäre im Moment die einzige Lösung. Er denkt schon etwas länger darüber nach die ICH-AG aufzugeben.
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Emmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 17:44    Titel: Klarheit Antworten mit Zitat

Also, bei Gründung einer Ich- AG steht dem Betreiber dieser Ich- AG ein Versicherungsschutz seiner bisherigen GKV bis zu einem Jahr freiwillig zu. Danach oder mit Steigerung des Einkommens über die Beitragsbemessungsgrundlage erlischt die GKV.
Danach muss er sich, wie jeder andere Selbstständige auch, PKV versichern und diese PKV richtet sich nach dem Einkommen. Die Tochter ist dann, sofern der Vater die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, ebenfalls PKV versichert beim Vater, d.h. die PKV muß eine Familienversicherung sein, die Vater und Tochter einschließt.
Für Rückfragen oder sogar Angebote stehe ich gerne zur Verfügung.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 17:53    Titel: Re: Klarheit Antworten mit Zitat

Emmy hat folgendes geschrieben::
Also, bei Gründung einer Ich- AG steht dem Betreiber dieser Ich- AG ein Versicherungsschutz seiner bisherigen GKV bis zu einem Jahr freiwillig zu. Danach oder mit Steigerung des Einkommens über die Beitragsbemessungsgrundlage erlischt die GKV.
Danach muss er sich, wie jeder andere Selbstständige auch, PKV versichern und diese PKV richtet sich nach dem Einkommen. Die Tochter ist dann, sofern der Vater die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, ebenfalls PKV versichert beim Vater, d.h. die PKV muß eine Familienversicherung sein, die Vater und Tochter einschließt.
Für Rückfragen oder sogar Angebote stehe ich gerne zur Verfügung.
Hallo

Was Sie geschrieben haben, stimmt so nicht mit dem SGB V überein. Selbstverständlich können sich auch Selbstständig freiwillig in der GKV versichern! Dies machen sogar sehr viele Versicherte. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass jemand in die PKV geht.
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Emmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 17:58    Titel: GKV oder PKV Antworten mit Zitat

ja stimmt, eine freiwillige Versicherung über die GKV wäre möglich!
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Mariechen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Er hätte sich aber bei der GKV melden müssen, damit er weiterhin versichert ist oder habe ich das jetzt falsch verstanden?
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Emmy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 20:36    Titel: GKV oder PKV Antworten mit Zitat

Zum einen hätte er sich bei der GKV melden müssen, denn wie vorher schon gesagt:" Selbstständig heist für sich selbst verantwortlich zu sein". Er kann aber immernoch, denke ich, einen freiwilligen Schutz bei der GKV in Anspruch nehmen, wobei hier mal klar gesagt werden muss, dass der Preisunterschied zwischen GKV und PKV gerade bei Personen die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen nicht so gravierend ist und im ungünstigsten Fall die GKV sogar teurer sein kann und die PKV auf jeden Fall meistens die besseren Leistungen hat und das schon in den sogenannten Basistarifen, die dann auch meistens die günstigsten sind. Wenn es einer besser weiß, bitte antworten!!!!
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Mariechen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie in dem Bereich so fit sind, könnten sie mir denn mal für meinen Bekannten ein Angebot machen? Das wäre echt super!
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also fit würde ich zu diesen Antworten von Emmy nicht sagen. Das ist wohl eher eine Vermischung des bisher gesagten mit vielen falsche Aussagen. Mal einige Sachen im Kommentar:
Erste Antwort
1. dem Ich -AG ler steht kein 1. Jahr die GKV zu, er muss sich melden
2. Wenn freiwillig in der GKV versichert erlischt diese weder nach einem Jahr noch bei Erhöhung des Einkommens, da kann man auch bis zum Tod bleiben
3. Kein Selbstständiger muss sich privat versichern. Er muss sich eigentlich überhaupt nicht versichern (außer Pflegepflicht). Und auch nicht in der u. U. empfehlenswerten PKV
4. Keine private richtet sich nach dem Einkommen, das macht die GKV
5. Den Teil mit der Tochter kommentiere ich erst garnicht- das ist kompletter Unsinn
Dritte Antwort
6. freiwillig GKV IST NICHT MEHR MÖGLICH
7.eine Pauschalaussage zum Preis ist mit den bisherigen Angaben nicht möglich.
Ich finde es gelinde gesagt frech mit solchem Aussagen hier zu posten und dann noch, und das ist eine neue Erfahrung, hier was verkaufen zu wollen.
Zu Mariechen: Suchen Sie sich einen unabhängigen Vermittler vor Ort. Nutzen Sie evtl. die Suchmaschine unter www.Experten.de, dort finden Sie unabhängige Vermittler in Ihrer Region, die wirklich Ahnung haben.
Also sorry aber manche Sachen regen mich doch auf.
Thom
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Mariechen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 08:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen, vielen Dank! Sie haben mir und meinem Bekannten echt geholfen. Mein Bekannter ist am verzweifeln!
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