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Verfasst am: 14.04.05, 15:35 Titel: wann muss Kfz-Haftpflicht leisten
Hallo,
ein Fahrzeughalter hat mich vorsätzlich angefahren, der polizeiliche Prozess steht noch aus - dies war vor etwa 10 Wochen. Nun möchte ich sämtliche Schäden vonder gegnerischen Kfz-Haftpflicht beglichen haben, diese wartet immer noch auf die polizeiliche Akte, weil sie nicht leisten möchte, wenn Vorsatz nachgewiesen wird...
Muss eine Haftpflichversicherung nicht grundsätzlich vorleisten, dann ggf. Regressansprüche stellen ?
Die Ermittlungsakte wird sicher zur Klärung des Tatverlaufes abgewartet und nicht, damit nicht gezahlt werden muss. Was heist übrigens Vorsatz? Wollte mann Sie absichtlich rammen? Ich denke nach Eingang der Akte (kann je nach Staatsanwaltschaft laaange dauern)wird , wenn der Ablauf wie geschildert, entschädigt.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
wenn ich jetz nicht ganz falsch liege, leistet die kfz-haftpflicht auch bei vorsatz, nimmt aber beim fahrer regress...und bei vorsatz nicht nur bis max. 5000 € sondern in voller höhe des schadens.
grundsätzlich: eine versicherung muss dann leisten, wenn alle unterlagen zum schadenfall vorliegen, bzw. alle umstände die zur beurteilung des schadenherganges und umfanges bekannt sind. wenn das alles klar ist, gesteht man dann der versicherung noch einen bearbeitungszeitraum von max. 14 tage zu. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
nein, wenn tatsächlich Vorsatz vorliegt, ist die KH-Versicherung raus. Dann bleibe nur noch der Weg über den "Verein Verkehrsopferhilfe e.V.". Das hatten wir vor ein paar Wochen schon mal in der Rubrik "Verkehrsrecht" diskutiert.
Aber solche Fälle sollte man nicht ohne Rechtsanwalt durchziehen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
wozu benötige ich den "Verein Verkehrsopferhilfe e.V.". der schädigende hat Millionen auf dem konto, der soll letztendlich dafür geradestehen...
Wenn der Vorsatz nachgewiesen ist und der Schädiger tatsächlich so solvent ist wie Sie sagen, dann nehmen Sie sich schnellstens einen guten Anwalt und lassen Sie diesen mit allem was geht scharf schiessen ...
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