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wann muss Kfz-Haftpflicht leisten

 
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flori999
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 15:35    Titel: wann muss Kfz-Haftpflicht leisten Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Fahrzeughalter hat mich vorsätzlich angefahren, der polizeiliche Prozess steht noch aus - dies war vor etwa 10 Wochen. Nun möchte ich sämtliche Schäden vonder gegnerischen Kfz-Haftpflicht beglichen haben, diese wartet immer noch auf die polizeiliche Akte, weil sie nicht leisten möchte, wenn Vorsatz nachgewiesen wird...

Muss eine Haftpflichversicherung nicht grundsätzlich vorleisten, dann ggf. Regressansprüche stellen ?

mfg
Florian
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ermittlungsakte wird sicher zur Klärung des Tatverlaufes abgewartet und nicht, damit nicht gezahlt werden muss. Was heist übrigens Vorsatz? Wollte mann Sie absichtlich rammen? Ich denke nach Eingang der Akte (kann je nach Staatsanwaltschaft laaange dauern)wird , wenn der Ablauf wie geschildert, entschädigt.
Grüße Thom
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WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich jetz nicht ganz falsch liege, leistet die kfz-haftpflicht auch bei vorsatz, nimmt aber beim fahrer regress...und bei vorsatz nicht nur bis max. 5000 € sondern in voller höhe des schadens.

grundsätzlich: eine versicherung muss dann leisten, wenn alle unterlagen zum schadenfall vorliegen, bzw. alle umstände die zur beurteilung des schadenherganges und umfanges bekannt sind. wenn das alles klar ist, gesteht man dann der versicherung noch einen bearbeitungszeitraum von max. 14 tage zu.
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

nein, wenn tatsächlich Vorsatz vorliegt, ist die KH-Versicherung raus. Dann bleibe nur noch der Weg über den "Verein Verkehrsopferhilfe e.V.". Das hatten wir vor ein paar Wochen schon mal in der Rubrik "Verkehrsrecht" diskutiert.

Aber solche Fälle sollte man nicht ohne Rechtsanwalt durchziehen.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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flori999
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

wozu benötige ich den "Verein Verkehrsopferhilfe e.V.". der schädigende hat Millionen auf dem konto, der soll letztendlich dafür geradestehen...
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Auch mein Rat: Anwalt nehmen und Ansprüche notfalls gerichtlich geltend machen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

flori999 hat folgendes geschrieben::
wozu benötige ich den "Verein Verkehrsopferhilfe e.V.". der schädigende hat Millionen auf dem konto, der soll letztendlich dafür geradestehen...


Wenn der Vorsatz nachgewiesen ist und der Schädiger tatsächlich so solvent ist wie Sie sagen, dann nehmen Sie sich schnellstens einen guten Anwalt und lassen Sie diesen mit allem was geht scharf schiessen ...
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