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Verfasst am: 16.04.05, 09:32 Titel: Zugriff auf Vermögen
Hallo,
die Kosten für das Pflegeheim, in das mein Vater kommt,werden von seiner Rente und der Pflegestufe (2) gedeckt.Meine Mutter die getrennt von meinem Vater lebt, will nun an sein Vermögen, weil sie sie ja jetzt auf einmal ja noch verheiratet sind.Ich als Bertreuer von meinem Vater, möchte aber, dass solange mein Vater lebt keiner weder meine Mutter noch mein Bruder an sein Geld kommen.
Frage: Darf man an das Vermögen wenn die Kosten für das Pflegeheim durch Rente und Pflegestufe gedeckt sind?.Es könnte ja auch noch Pflegestufe 3 kommen und dann müssten ca. 400 Euro drauf gezahlt werden.
nö, nix ist. Geld der Betreuten bleibt Geld der Betreuten, und wenn jemand mit der/Deiner Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann man sich ja beim Amtsgericht beschweren.
Der Betreute hat das Wohl der Betreuten in Auge zu haben, und nur dieses.
Anders ist es, wenn jemand sagt (und nachweist): Ich habe das und das für die Betreute erledigt, bitte bezahle mir das. Hatte ich mal wegen Treppenreinigung, und sogar für Fahrten, umd die Betreute im Krankenhaus zu besuchen. In beiden Fällen musste ich bezahlen, hatte mich auch vorher bei Gericht schlau gemacht.
Hallo Andreas,
danke für die Antwort.
Die Frage ist,ob das Vermögen vom Sozialamt nicht gesperrt wird.Es könnte ja sein, dass dass Sozialamt sagt, das solange keiner an dieses Geld darf, solange mein Vater lebt.
Meine Mutter meinte was weg ist ist weg.Ich habe ihr gesagt das ich jeden Euro nachweisen muss der vom Vermögen genommen worden ist.Meine Mutter meinte dann, ein Anwalt hätte ihr gesagt wenn die Kosten für das Pflegeheim gedeckt wären, dürfte man an das Geld.
Das Sozialamt kann nur Geld verlangen, wenn es dem Amt zusteht. Sonst dürfen die gar nichts machen.
Der Betreuer verwaltet das Geld und ist nur dem Betreuten und dem Amtsgerichts gegenüber rechenschaftspflichtig. Da kann man sich als Betreuer sehr stur stellen, es ist rechtens. Bzw. man muss das auch, denn wenn der Betreuer ungerechtfertigt Gelder aushändigt, dann ist er haftbar !
Gut ist der Hinweis auf eine eventuelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes und dann höhere Heimkosten. Dem Vater muss es gestattet sein, für die Zukunft Gelder zurück zu legen, auch z. B. für eine Beerdigung. Denn sonst müsste ja der Staat irgendwann für ihn aufkommen. Und die werden die Finanzen ganz genau prüfen und Dir! auf die Finger klopfen, wenn Du einfach so Gelder ausgehändigt hast. Und das 10 Jahre rückwirkend !
Also, wie schon geschrieben, andere können weinen und schreien, hart bleiben, sonst geht es im schlimmsten Fall auch noch gegen Dich.
Bei Geld hört eben die Freundschaft auf, wie man sieht.
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