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ist es zulässig, dass wir für unsere 4 Tage Mallorca mit 12 Personen, die laut Reiseveranstalter 360 € pro Person gekostet hätten, im Nachhinein einen Kerosinzuschlag von 38 € pro Person zahlen müssen???
Kerosinzuschläge dürfen nur bei Neubuchungen verrechnet werden, das wurde eindeutig letztes bzw. vorletztes Jahr gerichtlich festgestellt.
Die so genannte "Preisgleitklausel", in der sich Veranstalter Preiserhöhungen bis zum 20. Tag vor Reiseantritt aufgrund nicht vorhersehbarer Treibstoffpreiserhöhungen (und anderer Erhöhungen...) vorbehalten, ist deshalb ungültig, weil dazu der Veranstalter auch seine Kalkulationsbasis hätte offen legen müssen.
Das heißt, der Kunde müsste bei einer derartigen Vereinbarung zumindest wissen, wie viel Prozent Anteil vom Gesamtpreis der Flugpreis hat. Da dies aber nirgendwo zu lesen ist, ist eine derartige Vereinbarung nicht rechtskräftig.
Der Veranstalter weiss das auch! Sollte er nicht nachgeben, sollte man nur unter Vorbehalt bezahlen und sich an einen Anwalt oder den Konsumentenschutz wenden.
Eine eindeutige Antwort steht in unseren Forumsregeln:
Juriquette hat folgendes geschrieben::
Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren.
Nils-Christian Engel
Moderator des Forums für Reiserecht
wenn ein Veranstalter nach Vertragsabschluss auf einen Kerosinzuschlag besteht...
... sollte man diesen ablehnen mit dem Hinweis, dass dies rechtswidrig sei
... wenn es gar nicht anders geht unter Vorbehalt auf Rückzahlungsforderung des Zuschlags den Betrag zahlen
... oder einen Anwalt aufsuchen, der weiß, was er in diesem Fall zu tun hat
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