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Wer darf Rechtsberatung durchführen?

 
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Mikey
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 00:59    Titel: Wer darf Rechtsberatung durchführen? Antworten mit Zitat

Ich habe mal in einem Forum über Bafög rumgestöbert. Dort ist mir aufgefallen, daß speziell zum Thema Vermögen und Unterhaltsrecht konkrete Fragen beantwortet wurden. Das besondere daran; es wurde nur Aufgrund von Gesetzeskenntnissen diese Fragen beantwortet. Es hört sich wirklich so an, als wenn ein Anwalt diese Fragen beantwortet. Aber trotzdem war es ein Laie, der sich nur zum Spaß mit Gestzen beschäftigt. Ist dies eigentlich erlaubt. Zumal die Antworten teilweise doch sehr fragwürdig waren.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 22:29    Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen? Antworten mit Zitat

Wenn es ein fachlich vorgebildeter Laie ist (ass.iur. ohne Anwaltszulassung), kann das erlaubt sein. Wenn es sich mehr um eine Meinungsäußerung als die Beratung in konkreten Rechtsangelegenheiten handelt, kann es auch erlaubt sein.

Wenn konkreter Rechtsrat eingeholt und vom Laien erteilt wird, ist die Grenze des im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes erlaubten aber m.E. schon überschritten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 22:36    Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen? Antworten mit Zitat

Jetzt kann man sich die Frage stellen, wie sieht es aus, wenn sich Mitglieder einer Körperschaft (z.B. verfasster Studentschaft an Hochschulen) gegenseitig beraten oder ein entsprechendes Organ (AStA, Studentenrat) jemanden beschäftigt/anstellt (z.B. Jurastudenten als stud. Kraft, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, wiss. Mitarbeiter), der Beratungen durchführt.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 11.10.04, 19:57    Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen? Antworten mit Zitat

crueger hat folgendes geschrieben::
Jetzt kann man sich die Frage stellen, wie sieht es aus, wenn sich Mitglieder einer Körperschaft (z.B. verfasster Studentschaft an Hochschulen) gegenseitig beraten oder ein entsprechendes Organ (AStA, Studentenrat) jemanden beschäftigt/anstellt (z.B. Jurastudenten als stud. Kraft, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, wiss. Mitarbeiter), der Beratungen durchführt.


Die verfaßte Studentenschaft ist vielleicht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (je nach Bundesland) oder eine berufsständische oder ähnliche Vereinigung, in beiden Fällen gelten Ausnahmen nach dem RBerG. Auf diesen Grundlagen führen z.B. auch Handwerkskammern, Gewerkschaften und andere Institutionen Rechtsberatung durch.
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handyzubehoer99
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 15:21    Titel: Re: Wer darf Rechtsberatung durchführen? Antworten mit Zitat

Zitat:
Meinungsäußerung


Als Meinungsäußerung ist jeder Rat erlaubt (von einem Laien), jetzt habe ich gelesen, dass man zur Absicherung man aber immer dabei schreiben sollte :

Die ist keine Rechtsberatung


Ist das richtig ??

MfG Christian
http://www.handyzubehoer99.de
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