Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.04.05, 12:05 Titel: Wie berechnet sich Summe für Anwalt in Arbeirechtstreit?
Hallo @ all,
irgendwie werde ich aus dieser Anwaltsrechnung nicht so ganz schlau. Es ist immer alles so schön hochtrabend formuliert, aber so das es ein Otto-Normal-Verbraucher versteht nicht. Folgender Sachverhalt:
Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Nach dem Urteil war der AN insgesamt 8 Monate bei der Firma beschäftigt. Laut §12 Abs. 7 liegen für die Berechnung demnach 2 Monatsgehälter zu Grunde. Der Anwalt hat allerdings 3 Monatsgehälter für die Berechnung angesetzt. Des weiteren fällt eine Gebühr auf die durch das Urteil entstandene Lohnfortzahlung an.
Wie berechnen sich diese Summen? Aus 1,3 und 1,2 werd ich nicht schlau. Sind das Prozent oder Anteile? Egal wie ich es rechne, ich komme nicht auf die Summen, die dahinter stehen.
Hat man irgendwie die Möglichkeit sich gegen eine zu hohe Anwaltsrechnung zu wehren?
Verfasst am: 16.04.05, 20:47 Titel: Re: Wie berechnet sich Summe für Anwalt in Arbeirechtstreit?
anische hat folgendes geschrieben::
Hallo @ all,
irgendwie werde ich aus dieser Anwaltsrechnung nicht so ganz schlau. Es ist immer alles so schön hochtrabend formuliert, aber so das es ein Otto-Normal-Verbraucher versteht nicht. Folgender Sachverhalt:
Vor Gericht wurde ein Vergleich geschlossen. Nach dem Urteil war der AN insgesamt 8 Monate bei der Firma beschäftigt. Laut §12 Abs. 7 liegen für die Berechnung demnach 2 Monatsgehälter zu Grunde. Der Anwalt hat allerdings 3 Monatsgehälter für die Berechnung angesetzt. Des weiteren fällt eine Gebühr auf die durch das Urteil entstandene Lohnfortzahlung an.
Wie berechnen sich diese Summen? Aus 1,3 und 1,2 werd ich nicht schlau. Sind das Prozent oder Anteile? Egal wie ich es rechne, ich komme nicht auf die Summen, die dahinter stehen.
Hat man irgendwie die Möglichkeit sich gegen eine zu hohe Anwaltsrechnung zu wehren?
Danke schonmal für die Antworten.
MfG anische
Der Ansatz von 3 Bruttomonatsgehältern bei Kündigungsschutzklagen hat sich in der Praxis durchgesetzt (nicht hinzu gerechnet werden Abfindungen). Die Gebühren berechnen sich dann nach dem RVG. Hierin ist geregelt, wieviel der Anwalt für eine bestimmte Tätigkeit an Gebühren erhält. Bei Dir (Kündigungsschutzklage?) wahrscheinlich eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 (100 plus 3 v.H.), eine Terminsgebühr i.H.v. 1,2 und eine Einigungsgebühr i.H.v. 1,0, alle basierend auf dem Streitwert (3 x Dein Brutto). Die Höhe der Gebühren gibt das RVG vor, die kann sich der Anwalt nicht aussuchen (er hat lediglich bei der Bestimmung, ob er 1,3 oder 1,2 oder ... nimmt, einen Ermessensspielraum).
Zitat:
Laut §12 Abs. 7
??
LG _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.