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Wir haben ein Problem bei der Einschulung unserer 5-jährigen Tochter. Unsere Meldeschule hat die 6-jährige Grundschule, die unsere Tochter nicht besuchen soll. Dirckt neben dem Kindergarten unserer Tochter ist eine Schule, die die 4-jährige Grundschule hat. Leider gibt es auf dieser Schule nur eine Klasse pro Jahrgang. Für diesen Jahrgang ist die Klasse schon voll und unsere Tochter soll auf eine andere Schule ca. 3 km entfernt eingeschult werden. Da der Weg zumeist an der B75, einer Hauptstraße, entlang geht, ist unserer Meinung nach ein so gefährlicher Schulweg nicht zumutbar.Außerdem wird somit unserem Kind mit der Einschulung auch noch eine völlig neue Umgebung ohne auch nur ein bekanntes Kind zugemutetl, was einer weiterhin guten Entwicklung und der Freude am Lernen mit Sicherheit nicht förderlich ist. Somit wollen wir natürlich Widerspruch einlegen. Gibt es eine Möglichkeit für uns, diesen Antrag auf Einschulung in die gewünschte Schule durchzusetzen?
Sie stehen vor einer Situation, vor der leider viele Eltern stehen.
Wenn das Kind in den Kindergarten kommt, sucht man den besten Kiga aus. Leider, ohne daran zu denken, dass für den späteren Besuch der Grundschule einzig und allein der Wohnort des Kindes eine Rolle spielt.
Den Gesetzgeber wird es nicht interessieren, ob ihr Kind in der neuen Schule andere Kinder kennt oder nicht. Persönlich verstehe ich dieses Argument schon, der Schuldirektor sicherlich auch, aber im Schulrecht ist das nicht von Belang.
Der Schulweg von 3 km entlang der Bundesstrasse wird wohl auch keine Berücksichtigung finden.
Wenn der Schulweg länger als 2 km ist, wird es entweder einen Schulbus geben oder die Fahrtkosten für den öffentlichen Personennahverkehr werden erstattet.
Die einzige Möglichkeit wäre, dass das Kind nach dem Unterricht im Kiga weiterbetreut wird, oder die Tagesmutter oder Oma, die das Kind wegen Berufstätigkeit beider Eltern nach dem Unterricht betreut, in diesem Schulbezirk wohnt.
Aber diesem Antrag wird nur stattgegeben, wenn beide Schuldirektoren ihre Zustimmung geben, und es wegen dieses Wechsels der Schule zu keiner Klassenneubildung oder Klasenzusammenlegung kommt.
Auch hier sieht es dann schlecht für sie aus, weil die Klasse ja schon voll ist.
Ich würde zunächst mal mit den beiden Schuldirektoren sprechen. Vieles hängt von deren Zustimmung ab.
Erst wenn das nichts bringt, dann wenden sie sich ans Schulamt. Aber auf keinen Fall sofort, ohne vorher mit den Schuldirektoren gesprochen zu haben.
Sie brauchen sozusagen derer beider Wohlwollen.
Ob das jetzt der Rechtsweg ist, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall aus meiner Sicht nach vielen Jahren Erfahrung der erfolgversprechendeste Weg.
Ein Versuch lohnt auf jeden Fall. Vieleicht wird durch Wegzug eines Kindes in der Wunschschule doch noch ein Platz frei.
Aber es kann auch so ausgehen, dass das Kind in die nicht gewünschte Schule gehen muß.
Welches Bundesland? Sechsjährige Grundschule hat meines Wissens nur Brandenburg, möglicherweise auch Berlin. Und da gibt es dann doch auch wieder Schulen, die die vierjährige Grundschule haben? Wie funktioniert das denn beim Übergang auf die weiterführende Schule, wenn unterschiedliche Grundschulsysteme existieren? Gibt es ein Wahlrecht zwischen dem vier- und dem sechsjährigen Grundschulsystem?
Normalerweise gibt es eine Sprengelschule, die muss der Grundschüler nun mal besuchen. Das wäre bei Ihnen wohl die Schule mit der sechsjährigen Grundschulphase. Dann sprechen Sie aber wieder von noch einer anderen Grundschule, die 3 Km entfernt ist. Können Sie das aufklären?
Grundsätzlich wird sich in der Tat kaum jemand dafür interessieren, wo Ihre Tocher zum Kindergarten gegangen ist, das kann höchstens als einer von mehreren Aspekten eine Rolle spielen, wegen des sozialen Umfelds. Besonders wichtig ist der Schulweg. Wenn der gefährlich ist, und danach sieht es aus, kann man auch den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule durchsetzen.
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