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Verfasst am: 14.04.05, 17:24 Titel: Pflegeversicherung- wer bekommt das Geld?
Aaaalso- ich hatte gerade mal wieder ein Gespräch mit meinen Eltern und sie erzählten mir da was von ihrer Freundin, was ich mir nicht so ganz vorstellen kann.
Diese besagte Freundin hat eine pflegebedürftige Mutter in höchster Einstufung.
2-3 x am Tag (sag ich mal so) kommt der ambulante Pflegedienst und versorgt sie- so kurz/lang- wie es halt ihr zusteht (ist ja meist nicht viel Zeit).
So weit, so gut- das diese Behandlungen von der Pflegeversicherung abgehen ist klar, aber was ich nicht wußte ist die Tatsache, dass von dem was übrig ist nicht der Restbetrag an die Freundin- die ja den Rest des Tages UND der Nacht ihre Mutter versorgt- geht, sondern max. nur 40 % , angeblich, weil sie ja keine Fachkraft dafür wäre.
Das kann doch wohl jetzt echt nicht wahr sein.
Dieses Geld würde nur dann komplett bezahlt, wenn sie ins Altenheim käme- dann könnte man noch die Rente draufpacken ud die Tochter dürfte noch 900€ dazubezahlen.
Ich dachte immer, wenn jemand seine Angehörigen zuhause pflegt, steht ihm das ganze Geld zu- abzüglich des Pflegedienstes.
Bitte klärt mich mal jemand darüber auf und ob man da was machen kann?
Vor allem, was wäre, wenn der Pflegende Altenpfleger wäre- bekäme er dann wirklich die Differenz komplett- ich wage es ja irgendwie zu bezweifeln .
Zunächst mal: das Pflegegeld bekommt nicht der pflegende Angehörige, sondern der Pflegebeürftige selbst.
Die Verrechnung mit der Leistung des Pflegedienstes geht prozentual. Ein Beispiel:
in Stufe 3 kann der Pflegedienst maximal 1432 Euro mit der Kasse abrechnen. Wenn er tatsächlich nur Leistungen für 716 Euro erbringt, sind das 50 %.
Die Pflegebedürftige bekommt jetzt aber nicht die anderen 716 Euro, wie Sie wohl gemeint hatten. Das höchste Pflegegeld in Stufe 3 (wenn überhaupt kein Pflegedienst beauftragt wird) ist nämlich nur 665 Euro, mit 716 hätte sie ja mehr als 100 %.
Sie bekommt 50 % vom Pflegegeld, also von 665 Euro = 332,50 Euro.
Das ist auch gerechtfertigt, da das Pflegegeld eine steuerfreie Nettozahlung ist. Der Pflegedienst hat als Unternehmen eine ganze Reihe von Personalzusatzkosten, Verwaltung usw. zu bezahlen, von den 1432 Euro kommt nur ein kleiner Teil als Nettolohn auf dem Konto der Pflegekräfte an.
Auch wenn die Tochter eine Ausbildung hat gibt es nicht mehr Geld, sie hat ja deshalb trotzdem keine Steuern usw. davon zu zahlen. Als Altenpflegerin könnte sie höchstens selbst einen Pflegedienst gründen und dann gewerblich abrechnen (mit allen Folgekosten und Verwaltungsaufwand, lohnt sich alleine wegen der eigenen Mutter sicher nicht).
Verfasst am: 08.06.05, 18:20 Titel: kleine Anmerkung
Die Antwort ist vollkommen richtig. Als Anmerkung: wenn die Pflegebedürftige keine Kombi-Leistung in Anspruch nimmt, sondern gänzlich von Familenangehörigen oder anderen Personen gepflegt wird, erfolgt in der Regel durch die Pflegeversicherung nach 6 Monaten eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen für die Pflegestufe.
Gruß Kleinsteuber
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