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wie sieht es bei einem fast 16 -jährigen Kind aus ?? wird es immer noch vom Gericht entschieden ,daß beide das Sorgerecht bekommen,obwohl das Kind keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben möchte?Das Kind wird auch bei mir der Mutter , weiter leben,kann es da seine eigene Entscheidung treffen oder wird das alles vom Gericht festgelegt ??? Grüßchen
wenn keiner der Elternteile einen Sorgerechtsantrag stellt, bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dies gilt auch für den Fall einer Scheidung, in der heute das Sorgerecht nur noch geregelt wird, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Wird ein Antrag gestellt, so wird das Kind angehört und in dessen Alter wird natürlich seine Meinung maßgeblich mitberücksichtigt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
wenn keiner der Elternteile einen Sorgerechtsantrag stellt, bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Dies gilt auch für den Fall einer Scheidung, in der heute das Sorgerecht nur noch geregelt wird, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Wird ein Antrag gestellt, so wird das Kind angehört und in dessen Alter wird natürlich seine Meinung maßgeblich mitberücksichtigt.
kann man aber sehr gut runterreden die Aussage des Kindes.....
Die Aussage ist nicht so extrem viel wert wenn mans gut anstellt.
Dies gilt auch für den Fall einer Scheidung, in der heute das Sorgerecht nur noch geregelt wird, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Wird ein Antrag gestellt, so wird das Kind angehört und in dessen Alter wird natürlich seine Meinung maßgeblich mitberücksichtigt
Vielen Dank für die Antwort.Ich nehme aber mal an ,dass das dann alles zusätzliche Scheidungskosten werden???In wieweit hat der Vater dann Sorgerecht?muß man dann für alles seine Zustimmung einholen,zB. Schulwechsel,Unterschrift auf Azubiausbildungsvertrag ect.??Ich denke aber die Antwort vom nachfolgendem Posting brauche ich nicht zu ernst nehmen,da es kein Kleinkind ist und in diesem Alter doch schon recht genau weiss,was es will und aucg die Konsequenzen einschätzen kann Gruß
Dies gilt auch für den Fall einer Scheidung, in der heute das Sorgerecht nur noch geregelt wird, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.
Wird ein Antrag gestellt, so wird das Kind angehört und in dessen Alter wird natürlich seine Meinung maßgeblich mitberücksichtigt
Vielen Dank für die Antwort.Ich nehme aber mal an ,dass das dann alles zusätzliche Scheidungskosten werden???In wieweit hat der Vater dann Sorgerecht?muß man dann für alles seine Zustimmung einholen,zB. Schulwechsel,Unterschrift auf Azubiausbildungsvertrag ect.??Ich denke aber die Antwort vom nachfolgendem Posting brauche ich nicht zu ernst nehmen,da es kein Kleinkind ist und in diesem Alter doch schon recht genau weiss,was es will und aucg die Konsequenzen einschätzen kann Gruß
dann nimms halt nicht ernst, Klugscheißer....
weißt du was man bei sowas macht wenn das Kind anfängt so auszusagen dass es einem nicht passt?
Man wühlt so tief es geht in der Scheiße!
Vielleicht wurde das Kind mal beim klaun erwischt? IRGENDEIN schulisches Problem?
Und wenn man da nichts zum reinhaken findet lässt man sich einfach ein Gutachten machen dass das Kind unter Depressionen leidet und von der Mutter systematisch gegen den Vater aufgehetzt wird.
Ich habe z.B. schon mal ein Mädchen zwangseinweisen lassen weil der BMI an der Grenze war (du glaubst garnicht wie schon beim BMI von 18 jeder Psychiater springt.....).
Und am Ende hatte die Mutter eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals da sie diese "Magersucht" auch noch gefördert hat (Prozess allerdings verloren aber wen störts das war eh nur zur Schau) und wie gings aus?
Alleiniges Sorgerecht für den Vater MUHAHAHAHAHA.
Hätte die olle Schrulle ganz einfach nicht versucht ein alleiniges Sorgerecht für sich durchzusetzen dann würde sie noch heute in aller Seelenruhe mit ihrem Kind zusammenwohnen und - wie du schon richtig vermutet hast - dem Vater nur regelmäßig Auskunft über den Werdegang, Krankheiten etc. des Kindes gegeben und ihn bei so Sachen wie Ausbildung unterschreiben lassen.
Mein persönlicher Tipp:
einige dich VORHER mit dem RA des Vaters auf eine Regelung.
z.B. das Kind wohnt bei dir und ihr teilt euch das Sorgerecht und du schreibst ihm alle 2 Monate nen Brief wo du ihm Kopien der Zeugnisse des Kindes reinlegst, ihm schreibst ob es irgendeine ernste Krankheit hatte...
Ansonsten kann ich dir garantieren:
dein Kind bekommt durch den Scheidungskrieg einen seelischen Knacks fürs Leben!
Aber es ist dein Kind und es steht dir frei es zu verpfuschen wie du willst!
Schade!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich dachte, du hättest was für Kinder übrig vor allem wegen deinem
Sohn, wie ich jetzt zu meinem Entsetzen erkennen muß sind sie dir ohne Ausnahme
nur Mittel zum Zweck......................!
Schade!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich dachte, du hättest was für Kinder übrig vor allem wegen deinem
Sohn, wie ich jetzt zu meinem Entsetzen erkennen muß sind sie dir ohne Ausnahme
nur Mittel zum Zweck......................!
Sound of silence
Naja solange es nicht meine Kinder sind ist mir das egal
Mir doch wurscht ob dieses Mädchen da eingewiesen wird.
Hauptsache ich gewinne den Prozess und der Mandant zahlt und ist zufrieden!
Im übrigen macht die Gegenseite doch die gleichen Sachen.
Also wo is das Problem?
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