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Schadensersatz?

 
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Meek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 19:28    Titel: Schadensersatz? Antworten mit Zitat

Wurde heute mündlcih ausgefragt (11. Klasse Gymnasium), musste nach vorne zum Lehrer kommen.
währenddessen machte sich "mein lieber" banknachbar an meinem ordner zu schaffen und bekritzelte ihn mit vielen obszönen, verletzenden und auch beleidigenden Sätzen.
dabei arbeitete er sich in den 10 minuten während meiner "abwesenheit" durch den gesamten ordner und schreckte auch nicht vor diversen perversen zeichnungen zurück, die sich jetzt im ganzen ordner unter meinen schulischen unterlagen befinden.
die Farbe kann nicht mehr ausradiert oder gekillert werden;

kann ich nun von meinem "Freund" Schadensersatz für den beschmierten ordner und den zwischenregistern verlangen?

das war zumindest alles nicht billig.
wenn er sich weigert, das geld zu zahlen, kann ich dann noch was machen, oder muss ich das einstecken?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kannst du das Geld von ihm verlangen.
Du könntest sogar Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und evtl. Beleidigung erstatten.

Fordere ihn mündlich auf, den Schaden zu ersetzen.
Dann schriftlich.
Dann schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung (und evtl. Drohung mit Anzeige).
Am besten Anwalt nehmen.
Strafanzeige und zivilrechtliches Vorgehen("auf Schadensersatz verklagen").

Merke: Immer Sachlich bleiben und den Schaden möglichst genau und nachweisbar beziffern.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Meek
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

muss da der lehrer eingeschaltet werden, oder gehts auch ohne?

wenn er es jetzt nicht einsehen würde zu bezahlen, lohnt sich da der weg überhaupt, wegen 5 euro (neuer ordner usw) zum rechtsanwalt zu gehen und eine anzeige zu erstatten? wie hoch wären da meine chancen?
muss ich das sofort einleiten, ihn aufzufordern, oder gibt es da eine frist?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich da aufgezeigt habe ist eher theoretischer Natur. Es könnte sein, dass ein Klage aufgrund des Wertes gar keinen Erfolg hätte.
Niemand würde wegen 5 Euro einen Anwalt bemühen oder vor's Zivilgericht ziehen(wobei, hat es alles schon gegeben).

Es geht grundsätzlich auch ohne Lehrer. Der könnte aber zusätzlichen Druck ausüben oder selbst eine Strafe verteilen.
Ich würde mir ne geistige Notiz à la "Arschloch" machen und die Sache darauf beruhen lassen.
Wenn du kämpfen willst, steht wie gesagt alles offen.
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