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eine frage hab ich.
Ist die versicherung eigentlich dazu verpflichtet den ganzen von einem sachverständiger ermittleten schaden zu zahlen??? ( natürlich ohne die MWST)
oder aber kann die versicherung argumentieren das der schaden in einer freien werkstatt hätte günstiger repariert werden können, als in einer vertragsfachwerkstatt und somit nur ein teil der summe auszahlen die ein gutachten ermittelt hat????
prinzipiell sieht es so aus, dass jeder Schadensachbearbeiter nette Büchlein an seinem Schreibtisch stehen hat, in dem jede KFZ-Reparatur beschrieben ist- welche Teile benötigt werden, wieviel Arbeitsstunden und und und. Hierfür sind natürlich auch Höchstsätze eingetragen.
ich habs bisher so mitbekommen, dass wenn die Rechnung oder das Gutachten diese Sätze erheblich überschreitet, Abzüge gemacht werden.
Im Rahmen der Schadenminderungspflicht kann der Versicherer schon verlangen eine billigere Reparatur anzusetzen. Er muss natürlich die konkrete Werkstatt auch haben, und kann nich nach gutdünken hantieren. Hat er aber eine gleichwertige günstigere Möglichkeit muss man sie akzeptieren. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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