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Verfasst am: 19.04.05, 18:34 Titel: Lehrer sind weisungsbefugt...
Hallo,
es ist allgeminer Tenor und gängige Praxis, dass Lehrer Schülern gegenüber weisungsbefugt sind. Auch was Dinge betrifft, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben(von "Heb doch mal den (wohlgemerkt fremden) Müll auf" bis zu "Komm doch mal her! Name?! Klasse?!"). Ich möchte wissen, woher dieses Recht stammt und ob es wirklich bis zum Beispiel mit dem fremden Müll geht und welche Folgen der Ungehorsam haben kann.
(Gleich vorweg: Ich bin kein antiautoritärer Pennäler, der Möglichkeiten sucht, sich Anweisungen zu widersetzen. Eher im Gegenteil. Ich möchte also keine "Mach was der Lehrer dir sagt, es ist gut für dich und deine Zukunft"-Ratschläge.)
Edit: Hoppla, jetzt hätte ich fast gegen den obersten Kodex im Schulrecht-Forum verstoßen: Ich gehe in Hessen zur Schule, folglich interessieren mich vorrangig Regeln, die Hessen betreffen. Für Anderes bin ich aber offen und lese es gern. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
(4) Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Weisungen der Lehrkräfte zu befolgen, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind neben diesen a uch die Eltern dafür verantwortlich; die Pflichten der Ausbildenden und Arbeitgeber bei Berufsschülerinnen und -schülern bleiben unberührt.
So oder so ähnlich steht es in allen Schulgesetzen.
Vielen Dank. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 20.04.05, 07:09 Titel:
Das mit dem Fremden Müll einzusammlen das gehört nicht zu Schulordnung und das Steht auch nicht im Schulgesetz.
Ich finde es eine echte Unverschämtheit das die Lehrer diesen § 69 IV Abs. 4 Hess. SchulG voll ausnutzen um den Schüler zu befehlen den fremden Dreck zu beseitigen in der Schule.
Und gut zuletzt, Das aufsammeln von fremden Müll hat und darf mit deiner Zukunft nichts zu tun haben. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Das mit dem Fremden Müll einzusammlen das gehört nicht zu Schulordnung und das Steht auch nicht im Schulgesetz.
Ich finde es eine echte Unverschämtheit das die Lehrer diesen § 69 IV Abs. 4 Hess. SchulG voll ausnutzen um den Schüler zu befehlen den fremden Dreck zu beseitigen in der Schule.
Und gut zuletzt, Das aufsammeln von fremden Müll hat und darf mit deiner Zukunft nichts zu tun haben.
Völlig richtig! Das Zitieren des Gesetzestextes ohne Erläuterung ("... die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten ...") ist hier fahrlässig irreführend, weil damit alleine die innere Ordnung (Verhaltensregeln, Ablauf des Unterrichts etc.) der Schule gemeint ist und nicht die Ordnung im Sinne von Sauberkeit. Schüler könnten z.B. nicht gezwungen werden, nach dem Unterricht die Aufgaben der Putzdienste zu übernehmen etc. _________________ gloriaD
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 20.04.05, 11:09 Titel:
gloriaD hat folgendes geschrieben::
skayritera hat folgendes geschrieben::
Das mit dem Fremden Müll einzusammlen das gehört nicht zu Schulordnung und das Steht auch nicht im Schulgesetz.
Ich finde es eine echte Unverschämtheit das die Lehrer diesen § 69 IV Abs. 4 Hess. SchulG voll ausnutzen um den Schüler zu befehlen den fremden Dreck zu beseitigen in der Schule.
Und gut zuletzt, Das aufsammeln von fremden Müll hat und darf mit deiner Zukunft nichts zu tun haben.
Völlig richtig! Das Zitieren des Gesetzestextes ohne Erläuterung ("... die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten ...") ist hier fahrlässig irreführend, weil damit alleine die innere Ordnung (Verhaltensregeln, Ablauf des Unterrichts etc.) der Schule gemeint ist und nicht die Ordnung im Sinne von Sauberkeit. Schüler könnten z.B. nicht gezwungen werden, nach dem Unterricht die Aufgaben der Putzdienste zu übernehmen etc.
@gloriaD
Da kann ich die vollig Recht geben, Die lehrer (Nur die aber!) habe zwar gemäß nach dem Gesetzt weisungsbefugniss, Aber sie haben damit nich die Berechtigung den Schülern zu zwingen fremde Abfälle zu beseitugen eine den Putzdienst schon gar net? ZUM DUNNERWETTER NOCH OMOL NEI! _________________ Mfg Skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 20.04.05, 11:59 Titel:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Nur mal aus Interesse: Welche Schulform und welche Klasse besuchen Sie, skayritera?
Bin bin zwar mit der Schule fertig, aber ich poste hier heute noch.
Ich war in einer Sonderschule für Geistigbehinderte in BaWü.
Während in meiner Schulzeit mussten einige Zeit die Oberstufe und Werkstufe bzw. von 9 bis 12 Klässler die Zigarettenkippen von den Lehrern und Praktikantinnen beseitigen müssen, das hätte mich und meine Schulkameraden auch beinahe erwischt das wir das auch müssen. Herr Vormundschaftsrichter. _________________ Mfg Skayritera
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