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Gast
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Verfasst am: 19.04.05, 21:50 Titel: Mit Vorschlaghammer zu Besuch; Erschießt werden möglich? |
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Angenommen,
Person kauft sich eine polizeiähnliche oder sogar eine richtige polizeiliche Uniform, und nebenbei dazu bei OBI einen VOrschlaghammer. Des Weiteren kauft er sich nen Top-Kopfhörer.
Er zieht die polizeiähnliche oder auch die landesübliche Uniform an,
die Top-Kopfhörer von SONY und gehr mit Vorschlaghammer zum Kommissariat seiner Wahl.
Der Vorschlaghammer wird ordnungsgemäß "getarnt", und schlägt beispielsweise ein Polizeiauto damit kaputt oder auch Fenster der Polizei;
Der Kopfhörer dient dazu, dass er die Aufforderungen der Beamten quasi nicht hören kann;
Meine Frage:
Darf die Polizei ihn in so einem Fall mit Schüßen vorläufig kampfunfähig machen oder ist dies nicht verhältnismäßig? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 19.04.05, 22:02 Titel: |
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Probieren sie es aus, vielleicht schiessen sie wirklich  |
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flip FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 442
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Verfasst am: 20.04.05, 06:10 Titel: |
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polizisten und schiessen ... in deutschland?
naaaaaja! sowas kommt äußert selten vor! bei dem fall könnte es u.U. vorkommen, wenn sie auf einen polizisten losgehn mit dem hammer!
aber wie immer sind ihre fragen so lala! :> |
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A.Wedel FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 20.04.05, 07:58 Titel: |
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Sonst noch Probleme?... |
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Gast
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Verfasst am: 20.04.05, 10:23 Titel: |
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Die Threaderöffnung hat vielmehr die Frage, wie die Polizei jemanden bevor sie SCHIEßT vorwarnen darf, wenn dieser offensichtlich aufgrund des Kopfhörers nicht in der Lage ist oder auch will, die Befehle der Beamten zu hören.
Nach meijner bescheidenen Meinung ist bevor geschoßen werden darf, dass man sich ordnungsgemäß zu erkennen gibt:
" Hier ist die Polizei. Bitte Hände hochhalten oder wir schießen"
Natürlich ist dies nicht erforderlich, wenn der Polizist eine Uniform trägt.
Wenn jedoch der Täter den Warnschuß nicht hört oder auch hören will, inwieweit ist es den Beamten gestattet, diesen zu erschießen oder auch kampfunfähig zu machen, obwohl dieser "nur" Sachbeschädigung ausübt?
Selbstverständlich sind auch andere Szenarien möglich. Es gibt ja bislang jeden möglichen Schnickschnak von KSK, oder auch amerikanischen Special-Einheiten, die absolute leistungsstarke Kopfhörer herstellen die wiederum hier in Deutschland verkauft werden dürfen und auch werden. |
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Bernhard Diener FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 465
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Verfasst am: 20.04.05, 10:35 Titel: |
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Ich finde auch, Du solltest das ausprobieren und uns dann (falls Du dazu irgendwann wieder eine Möglichkeit erhältst) darüber informieren, ob sie geschossen und grtroffen haben. Ich spendiere Dir auch gerne den Kopfhörer!  |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 20.04.05, 11:14 Titel: |
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Die Lösung ist ganz simpel
Sie werden natürlich versuchen den Köpfhörer herunter zu schiessen,
dies könnte natürlich ins Auge gehen .
MfG
 _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 20.04.05, 11:31 Titel: |
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@ arzthaftungsfrage, sonst noch alles okay im Oberstübchen, oder sollen wir die Männer mit den weißen KItteln rufen ? |
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Gast
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Verfasst am: 20.04.05, 12:00 Titel: |
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Wenn man seitlich knapp unterhalb des Ohres zielt, trifft man oft gut das Stammhirn. Das ist dann allerdings nicht immer "das mildest wirksame Mittel"... |
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DMuck FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 1537
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Verfasst am: 20.04.05, 12:47 Titel: |
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rueger hat folgendes geschrieben:: | Wenn man seitlich knapp unterhalb des Ohres zielt, trifft man oft gut das Stammhirn. |
Eine kühne Annahme!
Im Fall des Threadöffners schon eher eine Unterstellung... |
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flip FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 442
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Verfasst am: 20.04.05, 13:43 Titel: |
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um bei der fantasievollen geschichte vom "Exekutiven-hasser" (arzthaftungsfrage) zu bleiben: die polizei muss keinerlei warnschüsse oder ähnliches abgeben!
wenn ein polizist mit ner waffe auf mich zielt, werde ich mir den satz "hände hoch" wohl denken können, wenn ich nichts höre!
wenn ich mich zu meiner tasche oder ähnlichem bewege oder mit dem hammer aushole hat der polizist das recht zu schiessen zur gefahrenabwehr (mal grob vereinfacht)! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 20.04.05, 16:29 Titel: |
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Es gibt ein sogenanntes Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes.
Darin steht, dass Schusswaffengebrauch anzudrohen ist. Notfalls durch einen Warnschuss. Kann der Betroffene die Androhung nicht hören, ist er wohl selber Schuld.
Allerdings wird kein Beamter(auch keiner eines Landes) bei einer Sachbeschädigung zur Waffe greifen.
Und noch was: Die im Titel gewählte Passivkonstruktion verlangt das Partzip "erschossen". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 20.04.05, 18:01, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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qw FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 708
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Verfasst am: 20.04.05, 17:41 Titel: |
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Es gibt auch noch andere Methoden als Aufforderungen und schießen. Und wozu die Uniform gut sein soll, habe ich nicht verstanden. |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 20.04.05, 20:09 Titel: |
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Hallo,
ich hab daran gar nichts verstanden. Man könnte auch konstruieren, das der Störer taub ist. (Vielleicht auch blind) ? Wofür die Uniform?
Warum sollte man einen Menschen erschiessen, der ein Auto zerstört?
Außerdem: Muß es unbedingt ein SONY Kopfhörer sein?
@arzthaftungsfrage
Probs mit den Cops?
Das Lesen des PAG bildet ungemein - auch den Nichtjuristen
Mano |
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sabahueho FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 261
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Verfasst am: 20.04.05, 21:31 Titel: |
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arzthaftungsfrage hat folgendes geschrieben:: | ... inwieweit ist es den Beamten gestattet, diesen zu erschießen oder auch kampfunfähig zu machen, obwohl dieser "nur" Sachbeschädigung ausübt?
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Gar nicht !!!
Aus welchem Grund sollte man ihn auch erschießen? Weil es in @arzthaftungsfrage´s Fantasiewelt so sein muss? Es gibt genug andere Möglichkeiten die Sachbeschädigung zu unterbinden, aber ich denke die dürfen hier keine Rolle spielen.
Mittlerweile frage ich mich wirklich, was deine immer wiederkehrenden "komischen" Fragestellungen bezwecken sollen. Belustigung kommt da wohl weniger auf. Man sollte sich vielleicht auf die wichtigeren Dinge des Lebens konzentrieren. |
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