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Schulunfall aufgrund von Gebäudeschaden

 
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max.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 21:08    Titel: Schulunfall aufgrund von Gebäudeschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

vor einiger Zeit ist in meiner Schule eine marode Deckenplatte im Unterricht heruntergestürzt. Glücklicherweise saßen die nächsten Schüler ca. 2 Meter entfernt, sodass niemand geschädigt wurde.

Meine Frage dazu: Was wäre gewesen, wenn ein Schüler verletzt geworden wäre? Wer haftet hierfür? Wie sieht es aus mit Schadensersatz? Und gibt es vielleicht Vergleichsfälle, bei denen Schüler aufgrund von Gebäudeschäden zu Schaden gekommen sind?

Würde mich sehr interessieren. Smilie
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Von Vergleichsfällen weiß ich nichts, aber natürlich hätte die Schule bzw, die zuständige Stelle im Land haften müssen und ggf auch Schadensersatz leisten müssen. Wäre ja noch schöner, wenn man in einem maroden Bildungssystem auch noch Verletzungen von maroden Deckenplatten selbst zahlen müsste.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Von Vergleichsfällen weiß ich nichts, aber natürlich hätte die Schule bzw, die zuständige Stelle im Land haften müssen und ggf auch Schadensersatz leisten müssen. Wäre ja noch schöner, wenn man in einem maroden Bildungssystem auch noch Verletzungen von maroden Deckenplatten selbst zahlen müsste.


Natürlich können die Zuständigen zur Verantwortung gezogen werden.

Sie habe auch die Sicherungspflicht, für des Schulhauses
_________________
Mfg Skayritera Winken
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