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Verfasst am: 21.04.05, 09:34 Titel: Kanzleiverlegung und Hinweispflicht auf altem Kanzleischild
mal angenommen, in einem Dorf D sind drei Einzelanwälte, X und Y und Z niedergelassen. Z verlegt seine Kanzleiräume in den Nachbarort und lässt zwei, von der Straße gut lesbare Kanzleischilder, mit seinem Namen Z und der Telefonnummer versehen, am alten Kanzleisitz hängen. Einen Hinweis auf seinen Umzug bringt er an den Schildern nicht an.
Geht man nun zum vermuteten Eingang der Kanzlei, steht man vor geschlossener Tür und findet einen kleinen Zettel mit dem Hinweis auf den Umzug der Kanzlei und der neuen Adresse.
Grundsätzlich unterliegt es keinen Bedenken, bei einem Kanzleiumzug die Kanzleischilder mit einem Hinweis auf den Umzug für ca. ein Jahr hängen zu lassen.
Wie würdet ihr an der Stelle von X oder Y reagieren, wenn Z sich in der Vergangenheit schon öfter sehr unkollegial verhalten hat?
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