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Verfasst am: 19.04.05, 14:15 Titel: 5 Zwergkaninchen - Vermieterin droht mit Klage und Kündigung
Hallo! Die Personen A und B sind vor einigen Monaten zusammen mit ihren 5 Zwergkaninchen in eine neue Wohnung (3 Zimmer, 82m2) gezogen. Der Makler hatte noch erklaert, dass Kleintiere immer erlaubt sind, damzufolge hatten A und B ihre Kaninchen ueberhaupt nicht erwaehnt. (Laut Mietvertrag ist die Haltung von Kleintieren wie Fischen und Voegeln gestattet, die Haltung von Hunden und Katzen genehmigungspflichtig)
Einige Wochen spaeter kommt die Vermieterin vorbei und findet im Wohnzimmer die beiden Kaefige mit den 5 Tieren (1,20 mal 0,65 und 1,00 mal 0,55). Mittlerweile sind sind A und B von Ihrem RA aufgefordert worden, die Tiere unverzueglich zu entfernen, andernfalls wird man gerichtlich gegen sie vorgehen. Auch wurde ihnen von der Vermieterin persoenlich in einem Schreiben schon mit fristloser Kuendigung gedroht, sie haben eine Abmahnung erhalten.
Als Gruende werden angefuehrt, dass 1) Kaninchen nicht zu den Kleintieren gehoeren wuerden und dass 2) Urin und Kot aus den Kaefigen den Wert der Wohnung mindern, da sie aus den Kaefigen hinausgelangen koennen, zwischen die Dielenbretter gelangen und den der Wert der Wohnung mindern.
Uebrigens halten die Mieter ueber ueber A und B eine Katze (mit Genehmigung), und alle im Haus sind mit der Haltung der Kaninchen einverstanden. Im Hausflur ist nichts zu riechen, selbst im Wohnzimmer direkt kann man keinen Gestank feststellen.
A und B sind im Mieterschutzbund, der RA dort hat auch bereits ein Antwortschreiben verfasst und die Vorwurfe zurueckgewiesen. Allerdings wurde ihnen auch gesagt, dass die Vermieterin, wenn sie Lust hat, auch einfach erstmal kuendigen kann (wegen unerlaubter Nutzung der Mietsache o. ae.)
Dazu folgende Fragen:
1) Ist das wirklich moeglich? Oder muss sie erst auf Unterlassung klagen?
2) Hat die Vermieterin eine Chance, gegen A und B zu gewinnen? Koennen sie gezwungen werden, 1 oder 2 der Tiere abzugeben?
3) Koennen A und B damit rechnen, dass evtl. (unangemeldet) ein Gutachter bei ihnen auftaucht?
Bereits im Voraus vielen Dank fuer jegliche Antwort!
Die Frage ist ob Kaninchen , auch Zwergkaninchen wirklich zu den "Kleintieren" gehören? ME ist die Haltung von 3+ und mehr Tiere schon keine normale Tierhaltung in einer Wohnung mehr.(außer bestenfalls Fische) ----Nur meine Meinung und andere Meinungen werden akzeptiert.
Hallo Werner,
erstmal vielen Dank fuer Deine Antwort!
Saemtliche Quellen, die ich gefunden habe, geben Zwergkaninchen (oftmals mit dem Zusatz 'unter 2 kg') als Kleintiere an.
Ausserdem kenne ich ein Urteil, in dem die Haltung von 5 Chinchillas in 2 Riesenkaefigen in einer 3-Zimmer-Wohnung gestattet wurde.
Und dann gibt es noch ein Urteil, das die Haltung von ca. 100 Tieren, darunter mehreren Kaninchen, in einer Wohnung verbietet.
Daher nun meine Fragen:
1) Kannst Du mir eine Quelle nennen, nach der Zwergkaninchen KEINE Kleintiere sind?
2) Kennst Du ein Urteil, nach dem 5 Zwergkaninchen/Meerschweinchen/Chinchillas o.ae. zu viele waren?
folgendes Urteil habe ich zum Streitfall gefunden, dass dürfte allerdings auch Euer Anwalt von Mietschutz kennen. Die Aussage, die VM könne wg. unerlaubter Nutzung der Mietsache kündigen, halte ich für recht zweifelhaft. - auch nur meine Meinung
AG Hanau
2000-02-18
90 C 1294/99
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2002-09-12
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
5 Chinchillas dürfen in einer Mietwohnung gehalten werden
Ein Mieter darf in einer 3-Zimmer-Wohnung 5 Chinchillas halten, wenn die Tiere in sauberen Käfigen untergebracht sind.
Der Vermieter hatte versucht die Abschaffung der Chinchillas gerichtlich durchzusetzen und sich dabei auf folgende Klausel im Mietvertrag berufen: "Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren, wie zum Beispiel Wellensittichen und Zierfischen, bedarf der Einwilligung des Vermieters." Eine Genehmigung des Vermieters lag nicht vor. Die Richter entschieden, dass es sich bei den Chinchillas um Kleintiere handele, für die eine Genehmigung nicht notwendig ist. Auch 5 Chinchillas dürften in sauberen Käfigen gehalten werden. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Es gab auch mal ne Entscheidung des AG oder LG Freiburg wonach Katzen auch als Kleintiere gelten, allerdings ist das wie hier schon bei dem zitierten Urteil nur ein AG oder LG gewesen. Daher muss kein anderes Gericht dem folgen. Ich schliesse mich dem an, das sich alles an der Frage entscheidet ob die Kaninchen als Kleintiere gelten oder nicht. Dies wird im Streitfall ein Richter entscheiden müssen.
Das hab ich dazu gefunden - heißt das, daß man sich an ein Urteil vom BGH halten muß? Dann sieht es ja gut aus....
BGH VIII ZMR 10/92 WM 93, 109
Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquarienfische, Wellensittiche usw. gelten als Kleintiere und dürfen, egal was im Mietvertrag steht, gehalten werden.
Muss man nicht, nur spätestens dann wenn die Sache vorm BGH landet kippt dieser alle anders lautenden Urteile.
Der BGH hat allerdings nicht ein Freibrief ausgestellt, dass ganze Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, etc. Zuchten in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Daher wird weiterhin die Frage lauten, sind das wirklich Zwergkaninchen oder wie vom VM behauptet Kaninchen und ist deren Anzahl mit 5 Stück nicht zu hoch. Letztenendes wird das ein Richter entscheiden müssen.
Die Vermieterin hat sogar behauptet, dass es sich um "Wildkaninchen" handelt - es wird aber kein Problem sein, bei diesen a) winzigen und b) zahmen Tierchen das Gegenteil zu beweisen.
Ich bin allerdings ueber ein anderes Problem gestolpert: angeblich kann man bei einer Unterlassungsklage wegen Tierhaltung nicht in die Berufung gehen, weil der Streitwert zu gering ist. Dann wuerde man ja die Sache gar nicht bis zum BGH bringen, oder verstehe ich da jetzt etwas falsch?
Und nochmal an alle, die das hier lesen: ist irgendjemandem hier ein "Gegenurteil" bekannt, welches ein Verbot der Haltung von Zwergkaninchen o. ae. nach sich zog? Oder kennt jemand ein Urteil, bei dem 5 eine zu hohe Zahl war? (Ich kenne diesbezueglich nur das Chinchilla-Urteil, da waren es genau 5)
wäre im Einzelfall gerichtlich zu entscheiden???
Logisch gibt es Urteile wo auch Zwergkaninchen als Kleintiere gelten.
(siehe AG Hanau WM 2002, 91). Wie dann ein anderes Gericht entscheiden könnte,
vermag niemand vorauszusehen. Im Einzelfall könnte ein Gericht auch diese Tierhaltung von der Anzahl der Tiere abhängig machen. ????
Die Sache ist die: ich habe bisher AUSSCHLIESSLICH Urteile gefunden, nach denen Zwergkaninchen Kleintiere sind (was mich sehr beruhigt), inkl. BGH VIII ZMR 10/92 WM 93, 109. (siehe oben)
Daher frage ich mich nun, ob es schon jemals ein Gegenurteil gegeben hat, das Zwergkaninchen z.B. Katzen und Hunden gleichstellte.
Und zu den 5 Tieren finde ich immer nur die 5 Chinchillas (erlaubt) oder die 100 Kleintiere (verboten), gibt es da sonst keine Urteile?
mach Dir nicht soviel Gedanken - Deine Vermieterin wird da mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auf "Mine" laufen.
Kaninchen sind Kleintiere! Die Dame scheint Langeweile zu haben ) - das ist irgendwie einfach lächerlich.
Wenn ihr die Käfige (was selbstverständlich sein dürfte!) regelmäßig reinigt und die Tiere nicht sämtliche Türrahmen anfressen (dafür haftet Ihr natürlich), es somit zu keiner Geruchsbelästigung kommt und von Lärmbelästigung kann man bei Kaninchen wohl kaum sprechen, da die Verständigung dieser Tiere Non-Verbal stattfindet - bis auf gelegentliches Aufstampfen mit den Hinterläufen ) .....hat sie im Grunde keine Handhabe.
Lasst Euch nicht kirre machen - Schreiben von Anwälten klingen immer recht heftig (nicht bös sein liebe RA´s )) - das ist nunmal das "Anwaltsdeutsch".
Ich bin deshalb so überzeugt, weil ich a) selber Vermieterin bin und b) selber 4 Zwergwidder halte - ich käme im Traum nicht auf die Idee zu versuchen einem Meiter die Haltung von Kleintieren zu verbieten! Das wäre komplett zum Scheitern verurteilt - klar kann sie´s versuchen, aber an Eurer Stelle würd ich mir echt keine Sorgen machen. Das Mietrecht ist (leider manchmal) so gut wie ausschließlich auf Seiten der Mieter - als Vermieter hat man grade noch mal das Recht zu vermieten - so sieht´s aus. Kündigungen kann sie schreiben soviele wie sie möchte, nur ob die GÜLTIG sind ist eine ganz andere Frage. Begegnet der Dame einfach mit freundlicher Gelassenheit !
das klingt beruhigend
Mein Freund meinte ja auch schon, ich solle mich von den 'boesen Briefen' nicht so erschrecken lassen, aber wenn es um meine Kleinen geht, wird mir eben doch schnell sehr flau...
Dann lassen wir unsere - wahrhaftig unterbeschaeftigte - Vermieterin jetzt einfach mal rotieren...
Laßt es wirklich auf Euch zukommen - um damit durchzukommen müsste sie echt schon was in der Hand haben, z.B. verwahrloste Wohnung, Urin schon in den Estrich gezogen, angefressene Türen und Rahmen usw.usf.. Da all dies nun eher unwahrscheinlich ist ...... Mich hätte sowas früher auch verrückt gemacht, grade wenn´s um meine Tiere geht, aber heute kann ich mitunter nur noch drüber lächeln, vor allem wenn man sich etwas mit dem Mietrecht auskennt (bin kein RA!!).
Was hätte ich früher meinen Vermieter ärgern können, wenn ich das mal alles vorher gewusst hätte (war ein Scherz!) - bin aber nunmal ´ne ehrliche Haut und damit fährt man auch am Besten - Leben und Leben lassen.
Tja, heute kam ein Brief von Landgericht, nun ist die VM also wirklich vor Gericht gegangen...
Daher nochmal meine Fragen: Kennt irgendjemand ein Urteil, nach dem 1) Zwergkaninchen keine Kleintiere waren oder nach dem 2) die Haltung von 5 (oder 4 oder 6, irgendwas in der Richtung) Zwergkaninchen untersagt wurde?
(2 Kaninchen wurden vom AG Aachen genehmigt, 1988, glaube ich, und dass 20 Kaninchen eine andere Dimension sind, ist ja auch klar)
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