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In der Schule wurde von Schuldirektor mit den Lehrern und auch sogar mit Eltern von Erst- und Zweitklässler vereinbart wurde das Schüler die ab der 3en Klasse, Auch dann zahlen müssen, wenn sie nicht am Essen nicht Teilnehmen wollen oder wenn das Essen zum K***en geschmeckt hat.
Diese Regelung wurde auch in der Schulhausordnung festgehalten und wir fühlen uns auch daher gegängelt und wollen auch Wiederspruch einlegen, Aber dürfen wir nicht da unsrer Lehrer das verboten haben.
nicht nicht teilnehmen; also doch teilnehmen? (doppelte Verneinung)
Ansonsten kenne ich die genaue Regelung zum Essen nicht.
Ich kenne nur: Anmelden - dann aber für die ganze Zeit,
oder nichtanmelden - dann gibt es auch nichts zu essen.
beim Nichtanmelden kommt evtl. noch hinzu, dass das nicht möglich est, wenn das Kind die Ganztagsschule besucht, da dann die Teilnahme am Essen obligatorisch ist.
Und man muss zum Schuljahresbeginn unterschreiben!
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 21.04.05, 13:32 Titel:
Hallo P4Richter,
Deine Problematik kann ich sehr gut verstehen.
Denn in meiner Schulzeit damals wurde in meiner Schule (War eine Ganztagschule von 8:30 bis 15:15. Außer Montag und Freitag da sind die Unterrichtszeiten kürzer) alle Schüler auf der Liste erfasst die am Essen teilnehmen wollen, und diese Erfassungsliste wurde auch für die Abrechnung verwendet.
Und so wurde es auch der Schule vorgeschrieben, denn die wollten auch bei uns auch damit durchsetzen aber ging nicht.
An deiner Stelle würde ich deine Eltern darauf ansprechen und deine Schulkameraden und alle betroffenen Schüler auch.
Dann sollten denen mal die Flötentöne beibringen das es so nicht gehen kann.
Und ich habe auch ein Passendes Urteil gefunden ernst, aber nicht so ernst erzählt
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HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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In dem Ureteil geht´s um Kantinen-Essen und darum, dass die mitzahlen sollen, die nie zum essen gehen- von daher halte ich es in diesen Fall für nicht relevant.
Tatsache ist, dass man sich zum essen anmelden kann oder nicht, damit akzeptiert man auch, dass man zahlen muss wenn hin und wieder ein essen versäumt wird. Wenn´s nicht schmeckt ist das Wohl Pech, dann kann man nur die Lehre daraus ziehen, dass man sich künftig nicht mehr anmeldet. Sonst könnte ja jder sagen: "Ich war zwar angemeldet zum Essen, das hat aber jeden Tag mies geschmeckt, darum bezahle ich nichts".
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