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ich bin als Betreuer für meinen Neffen bestellt. Mein Aufgabenbereich umfasst die Vermögenssorge und die Vertretung bei Behöreden und Ämtern.
Jetzt hat sich meine Neffe, er ist 18 Jahre alt, ein Handy ohne Vertrag für 320 Euro gekauft und eine CallYa Karte mit Nummer für 20 Euro. Das ganze war am 05.04.2005.
Kann ich jetzt das Handy mit der Karte an den Händler zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen?
ich bin als Betreuer für meinen Neffen bestellt. Mein Aufgabenbereich umfasst die Vermögenssorge und die Vertretung bei Behöreden und Ämtern.
Jetzt hat sich meine Neffe, er ist 18 Jahre alt, ein Handy ohne Vertrag für 320 Euro gekauft und eine CallYa Karte mit Nummer für 20 Euro. Das ganze war am 05.04.2005.
Kann ich jetzt das Handy mit der Karte an den Händler zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen?
Wenn mit der Betreuung nicht zugleich auch ein "Einwilligungsvorbehalt" angeordnet wurde, ist das Geschäft Ihres Neffen wirksam, wenn er geschäftsfähig ist. (Einzelheiten zum Einwilligungsvorbehalt und zur Betreuung: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21)
Dennoch sollten Sie eine Rückabwicklung versuchen. Wenn Sie den Sachverhalt schildern, zeigt sich der Händler vielleicht kulant... _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich versuche heute Nachmittag mal dem Händler das Handy zurückzugeben. Sage dann noch mal Bescheid ob es geklappt hat.
Schon mal danke für die Antwort.
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