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Verfasst am: 23.04.05, 13:13 Titel: Anwaltskosten ohne titel / beschluss ??
Hallo Leser,
Ich muss mal naiv nachfragen.
Ein Anwalt arbeitet im Auftrag der Telek*tz und versuchte eine Rechnung einzutreiben,
die strittig ist.
Als 1. versuchte er nach langen schriftwechsel und beweisen meinerseits (rechnung zu unrecht erhoben wurde) den weg des Mahnbescheids.
Als flux ein Mahnbescheid erlassen und ich flux wiedersprochen.
Dann schrieb der "nette" Anwalt, das er den Wiederspruch zur kenntniss genommen hat und er anrate ihn zurückzunehmen ..wegen kosten..gerichte bla blub .. einschüchterung.
Anbei lag eine Rechnung über seine Gebühren.
Ich schrieb den netten Anwalt, das ich a) nicht geneigt bin den Wiederspruch zurückzunehmen und dem Klageweg gelassen entgegenblicke und b) ich seiner
Rechnung wiederspreche, denn schliesslich hätte ICH ihn nicht beauftragt.
Jetz flattert hier ein Mahnbescheid über besagte RA-Rechnung ein.
Frage:
Bin ich verpflichtet die Gebühren zu bezahlen, obwohl ich weder Auftraggeber bin
noch die Forderung (gegenstand seiner Arbeit) unberechtigt ist?
(Wie gesagt, die Forderung ist stittig und kein Kostenendscheid erlassen)
Als Otto-Normal-Bürger würde ich sagen "Wer die Musik bestellt-bezahlt auch"
Selbst wenn der Auftraggeber eine Abtretung unterschrieben hat, ist es dann rechtens, die kosten bei dem Gegner zu fordern der unberechtigt Gegener ist????
BTW: Auf dem Mahnbescheid ist T-Mobil und nicht Anbieter X Antragsteller ... Formfehler anwendbar??
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 23.04.05, 14:12 Titel: Re: Anwaltskosten ohne titel / beschluss ??
Udo45 hat folgendes geschrieben::
Bin ich verpflichtet die Gebühren zu bezahlen, obwohl ich weder Auftraggeber bin
noch die Forderung (gegenstand seiner Arbeit) unberechtigt ist?
Wenn die Forderung unberechtigt ist, gibt es (außer in besonderen Ausnahmefällen) keine Kostenerstattungspflicht.
Udo45 hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn der Auftraggeber eine Abtretung unterschrieben hat, ist es dann rechtens, die kosten bei dem Gegner zu fordern der unberechtigt Gegener ist?
Möglich ist es, allerdings nicht erfolgversprechend. "Nicht rechtens" wäre es nur dann, wenn die unberechtigte Forderung in Kenntnis ihrer mangelnden Berechtigung erhoben worden wäre.
Udo45 hat folgendes geschrieben::
Auf dem Mahnbescheid ist T-Mobil und nicht Anbieter X Antragsteller ... Formfehler anwendbar??
Wenn dem Mahnbescheid sowieso widersprochen wurde, ist das doch unerheblich.
Falls die Forderung zu recht bestünde und auch bereits Verzug vorliegen würde, wäre ein "Formfehler" unschädlich. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 23.04.05, 17:23 Titel: Re: Anwaltskosten ohne titel / beschluss ??
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn dem Mahnbescheid sowieso widersprochen wurde, ist das doch unerheblich.
Falls die Forderung zu recht bestünde und auch bereits Verzug vorliegen würde, wäre ein "Formfehler" unschädlich.
Selbst wenn dem so wäre, wäre die Forderung des Anwalts unbegründet, weil die Kosten des Mahnverfahrens, sofern es sich um diese handelt, ausschließlich aufgrund einer Kostengrundentscheidung (VB oder Urteil) geltend gemacht werden können.
Der Mandant ist aber richtigerweise als Antragsteller im Mahnbescheid genannt, nicht der Anwalt.
Hat der Anwalt auch den zweiten Mahnbescheid für den Mandanten beantragt oder haben die das selbst gemacht ?
Verfasst am: 23.04.05, 18:59 Titel: Re: Anwaltskosten ohne titel / beschluss ??
Hallo,
vorab möchte ich mich schon für die Antworten bedanken. Als nicht-jurist hat man
ja oftmals eine andere Rechtsauffassung als die Gerichte (
Irretiert durch die Bezeichnung "Antragsteller" T-Mobil ....
habe ich vorsichtshalber meine Mobilrechnungen kontrolliert ..aber nada .. alles
bestens bezahlt. (Davon ab, bei Verzug sperren die eiskalt bis alles bezahlt ist. Da die Rechnung vom 12.12.04 sein soll - wäre mein handy schon lange tot)
Servicer hat folgendes geschrieben::
Hat der Anwalt auch den zweiten Mahnbescheid für den Mandanten beantragt oder haben die das selbst gemacht ?
Antragsteller ist die T-Mobil eingereicht durch Prozessbevollmächtigten RA Se*ler die
ja offensichtlich durch den T-Konzern finanzieren. (
Interessant ist der Satz im Mahnbescheid
Zitat:
"Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei."
Also sieht es für mich so aus, als wenn der RA nunmehr im Namen seines Mandanten seine Kosten reinholen will.
Oder denke ich da wieder zusehr um die Ecke ??
lg Udo _________________ **************************************************************
Wer Rechtschreibfehler entdeckt, darf diese behalten Ich habe genug davon.
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