Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.04.05, 14:10 Titel: Kostennote im Mahnverfahren
Hallo,
ich würde gern wissen, ob man im Mahnverfahren dem Mandanten eine Kostennote ausstellen muss oder ob die Kostenberechnung des Amtsgerichts ausreichend ist.
Wenn ich mich jetzt nicht total irre, muss der Anwalt eine Kostenrechnung stellen. Die gerichtliche Kostenberechnung ist ja eigentlich nur dafür da, die Kosten in die Forderung aufzunehmen.
Zudem müsste eine Rechnung gestellt werden, weil auch Steuernummer, Rechnungsnummer und die Grundlagen der Zahlungspflicht (VV RVG) angegeben werden müssen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.