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Verfasst am: 24.04.05, 12:36 Titel: Anklage gegen Rechtsanwalt?
mandant A möchte RA B verklagen weil dieser einen prozeß nachweislich nicht richtig geführt hat und dieser deshalb verloren wurde. Kann A die anklage schon einmal selber formulieren zur wahrung der verjährungsfrist ( die anwaltsuche gestaltet sich etwas kompliziert, da ja eine krähe der anderen kein auge aushacken will) und wohin müsste diese dann geschickt werden? Staatsanwaltschaft? Gericht? Direkt zum beklagten anwalt? Läuft so eine anklage genauso ab wie bei „normalsterblichen“?
vermutlich wollen Sie den RA verklagen, vermutlich auf Schadensersatz (eine Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verurteilung)
wenn Sie eine Klage auf mehr als 5000 € erheben wollen, geht die Klage zum Landgericht und dafür besteht Anwaltszwang!!
Beim Amtsgericht können Sie ohne Anwalt klagen, Sie können also eine Klage selbst formulieren und beim Gericht einreichen (es wird ein Kostenvorschuss gefordert!) _________________ H.L.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.04.05, 14:26 Titel:
Das "deshalb" sollte man auch fett markieren.
Das Problem in Schadensersatzprozessen gegen Anwälte ist immer, daß man sich vor Augen führen sollte, daß man gleich zwei Dinge beweisen muß:
1. Der Anwalt hat Fehler gemacht.
2. Die Fehler waren prozeßentscheidend.
An einem von beidem scheitert es in vielen Fällen. Das hat dann aber meist weniger damit zu tun, daß unter Juristen "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt", sondern daß eben nicht jeder vermeintliche Fehler ein Fehler ist und nicht jeder Fehler gleich zum Verlust eines "sicheren Falles" führt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.04.05, 16:20 Titel:
Lilos hat folgendes geschrieben::
und warum geht bösemama nicht gegen das Urteil vor?
wieso hat sie im Prozess geschwiegen?
Nicht immer wird einem ein Fehler des Anwalts sofort klar - manchmal realisiert man das erst im Nachhinein (evtl. nach Rückfrage bei sachkundigen Dritten), wenn womöglich auch die Rechtsmittelfristen schon abgelaufen sind. Soviel wollen wir der Fragestellerin mal zugute halten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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und warum geht bösemama nicht gegen das Urteil vor?
wieso hat sie im Prozess geschwiegen?
Nicht immer wird einem ein Fehler des Anwalts sofort klar - manchmal realisiert man das erst im Nachhinein (evtl. nach Rückfrage bei sachkundigen Dritten), wenn womöglich auch die Rechtsmittelfristen schon abgelaufen sind. Soviel wollen wir der Fragestellerin mal zugute halten.
Wir wollen ihr auch zugute halten, dass sie tatsächlich eine Fragestellerin ist.
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