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Verfasst am: 24.04.05, 10:01 Titel: Kfz-Haftpflicht - Was bedeutet Leistungsfreiheit?
Guten morgen!
Von Versicherungsrecht habe ich leider überhaupt keine Ahnung, daher hoffe ich hier vielleicht ein Antwort zu bekommen.
Ich bin beim Surfen auf die beiden folgenden Sachverhalte zur Leistungspflicht von Kfz-Versicherern gestoßen:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03625.html http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04527.html
In beiden Fällen war die Versicherung von der Leistungspflicht befreit - durchaus auch für mich nachvollziehbar. Jedoch frage ich mich, wie das zu verstehen ist?
Grundsätzlich sind die Fahrzeuge versichert gewesen. Nun ist ein Unfall geschehen und irgendjemand ist geschädigt. Bedeutet die Leistungsfreiheit der Versicherung nun, dass sie an den Geschädigten zahlt und sich den Betrag dann vom Verursacher zurückholt (und sind diese Regressforderungen tatsächlich auf eine bestimmte Summe begrenzt)?. Oder bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen und muss ggf. umständlich versuchen, dass Geld beim Verursacher einzuklagen?
hier werden zwei unterschiedliche Sachverhalte angesprochen:
Im Nürnberger Urteil ("frisiertes Motorrad") geht es um die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Und hier ist es so geregelt, dass der Geschädigte seinen Schadenersatz von der KH-Versicherung erhält, diese dann aber beim Versicherungsnehmer Regress nimmt. Der Regress ist allerdings auf 5.000 EUR begrenzt.
Im zwieten Fall (OLG Düsseldorf, Aufahrunfall bei hohem Tempo) geht es um die Vollkaskoversicherung. Hier besteht keine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Schaden "grob fahrlässig" herbeigeführt wurde. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Vielleicht wichtig für den Einen oder Anderen: Ergänzend sei hierzu vielleicht am Rande erwähnt, dass einige Versicherer (bez. auf II.) den Passus "Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit" anbieten und sich im Umkehrschluß hierauf im Schadensfall nicht berufen kann. _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten
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